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ABS – Umgang mit praktischen Herausforderungen

Für einige Forschende verläuft der ABS-Prozess reibungslos. Andere sehen sich mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, die zu Unsicherheit darüber führen, wie sie vorgehen sollen und ob sie möglicherweise das Falsche tun usw. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen in der Forschung führen oder im schlimmsten Fall dazu, dass Forschungsprojekte aufgegeben werden.

Slide Es gibt zwar keinen magischen ABS-Zauberstab, aber es ist nicht alles schlecht!

Es gibt praktische Möglichkeiten, mit einigen der üblichen ABS-Herausforderungen umzugehen. Wir haben einige davon hier aufgelistet.

Informieren über ABS
Kontaktaufnahme mit dem Bereitsteller
Durch den ABS-Prozess navigeren
Nach Beendigung der Forschung

Herausforderungen beim Informieren über ABS

 

Herausforderung: Unvollständige, veraltete oder keine Informationen über ABS/Kontaktdaten im ABS Clearing House (ABSCH)

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Versuchen Sie, den nationalen Focal Point des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu kontaktieren, dessen Kontaktdaten Sie unter dem jeweiligen Länderprofil finden. Diese Person kann Sie möglicherweise an die zuständige nationale Behörde weiterleiten.

 

  • Suchen Sie nach alternativen Informationsquellen (z. B. Websites der nationalen Behörden, Merkblätter, Publikationen etc.)

 

  • Wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land, z. B. an das Bundesamt für Naturschutz in Deutschland. Diese Behörden verfügen oft über Informationen zu ABS oder können möglicherweise relevante Informationen zur Verfügung stellen.

 

  • Benachrichtigen Sie das ABS-Clearing House, wenn die bereitgestellten Informationen ungenau, veraltet oder nicht hilfreich sind, damit die zuständigen Behörden im Bereitstellerland kontaktiert und um eine Aktualisierung der Informationen gebeten werden können.

 

  • Schalten Sie persönliche Kontakte oder lokale Kooperationspartner im Bereitstellerland ein und bitten Sie diese, in Ihrem Namen bei den nationalen Behörden nachzufragen. Die Erfahrung von deutschen Forschenden hat gezeigt, dass dies oft effektiver ist, als selbst Anfragen zu stellen.

 

  • Wenden Sie sich an das GNP HuB-Projekt. Die Mitglieder unseres Netzwerks haben schon in vielen Ländern ABS-Erfahrungen gesammelt. Vielleicht gibt es in unserem Netzwerk jemanden, der schon einmal in dem Land gearbeitet hat, das Sie interessiert, und der Ihnen die richtige Richtung weisen kann.

 

  • Haben Sie sich unsere ABS Stories angeschaut? Vielleicht gibt es dort relevante Informationen.

 

 

 

 

 

 

Es ist wichtig, daran zu denken, dass nicht alle Länder (sowohl Vertragsparteien als auch Nicht-Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls) Informationen über ABS in das ABS Clearing House einstellen. ABS-Gesetze gelten aber trotzdem, auch wenn sie dort nicht aufgeführt sind.

Seien Sie nicht überrascht, wenn die im ABS Clearing House aufgeführte Person keine offizielle Regierungs-E-Mail-Adresse hat. In einigen Ländern ist es nicht unüblich, dass manche Personen z. B. ein Yahoo- oder Gmail-Konto für ihre Arbeit verwenden.

Einige Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) haben ebenfalls ABS-Gesetze. Vergessen Sie nicht, einen Blick auf das Länderprofil zu werfen, um weitere Informationen zu erhalten. Die Kontaktaufnahme mit dem CBD Focal Point könnte ebenfalls ein wichtiger Schritt sein, um zu prüfen, ob es in diesem Land ABS-Gesetze gibt.

Forschung an Material, zu dem Sie keine Informationen haben, geschieht auf eigene Gefahr. „Unkenntnis des Gesetzes“ ist nirgendwo auf der Welt eine Entschuldigung. Wenn Sie Material zu Forschungszwecken beschaffen und verwenden, ohne vorher zu klären, ob ABS-Gesetze für Sie gelten, verstoßen Sie möglicherweise gegen die nationalen Gesetze des Bereitstellerlandes und können in diesem Land entsprechend bestraft werden. Einige Länder nehmen dies sehr ernst und verhängen hohe Geldstrafen, die Verweigerung der zukünftigen Einreise in das Land (oder bestimmte Regionen) oder Gefängnisstrafen für die Entnahme von biologischem Material ohne Genehmigung und ohne Vorteilsausgleich.

Herausforderungen bei der Kontaktaufnahme mit dem Bereitsteller

 

Herausforderung: Keine Antwort von einer nationalen Kontaktstelle, lange Wartezeiten zwischen den Antworten oder die im ABS Clearing House angegebene Kontaktperson ist nicht zuständig.

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Kontaktaufnahme zu nationalen Behörden über ABS-Gesetze und -Verfahren, d. h. lange vor Projektbeginn, um eventuelle Verzögerungen abzufangen.

 

  • Manchmal sind die Kontaktdaten im ABS Clearings House veraltet und die aufgeführte Person arbeitet nicht mehr in dieser Position. Ihre E-Mail kommt möglicherweise zurück. Ist eine Regierungsabteilung oder ein Ministerium im Profil aufgeführt? Versuchen Sie, auf der Website dieser Regierungsorganisation nachzusehen. Vielleicht finden Sie dort einen allgemeinen Ansprechpartner und können dort mit Ihrer Anfrage beginnen.

 

  • Kontaktieren Sie die zuständige Behörde in Ihrem Land, z. B. das Bundesamt für Naturschutz in Deutschland. Diese Behörden können Sie möglicherweise bei Ihrer Anfrage unterstützen.

 

  • Verwenden Sie bei der Kommunikation mit der Behörde die Landessprache (wenn möglich).

 

  • Bitten Sie lokale Kooperationspartner, in Ihrem Namen Anfragen zu stellen. Diese können leichter mit den lokalen Behörden in Kontakt treten (auch persönlich) und sind nicht durch Sprachbarrieren etc. eingeschränkt.

 

  • Senden Sie freundliche und respektvolle Erinnerungen.

 

  • Seien Sie transparent über Ihre Forschung, damit die Person, die die Anfrage erhält, weiß, wie sie damit umgehen soll.

 

  • Lesen Sie zuerst die im ABS Clearing House verfügbaren Informationen. Manche Anfragen sind möglicherweise nicht notwendig, weil die Antwort bereits im Clearing House zu finden ist. Solche „lästigen“ Anfragen werden möglicherweise nicht oder nur mit niedriger Priorität beantwortet.

 

 

 

 

Sind Sie ungeduldig? Manche Leute erwarten eine sofortige Antwort auf ihre Anfrage, was nicht immer möglich ist. Vielleicht bekommen Sie eine Antwort, aber es kann ein paar Wochen dauern. Die nationalen Kontaktstellen und die Mitarbeitenden der zuständigen nationalen Behörden sind sehr beschäftigt. Manche Leute haben verschiedene Funktionen, die in Deutschland auf mehrere Vollzeitstellen verteilt sind. Diese Leute können krank sein oder Urlaub machen, und in einigen Ländern ist es nicht ungewöhnlich, dass sie in diesen Zeiten nicht vertreten werden.

Die Person sagt Ihnen, dass sie nicht verantwortlich ist? Kein Problem. Der Focal Point ist die erste Anlaufstelle, um Informationen über ABS zu erhalten, aber diese Person hat möglicherweise nichts mit dem Genehmigungsverfahren selbst zu tun. Wenn sie nicht zuständig ist, bitten Sie die Person einfach, Sie an die richtige Behörde weiterzuleiten.

 

Herausforderung: Sprachbarrieren

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Obwohl die meisten Menschen im internationalen Kontext Englisch verwenden, kann es sinnvoll sein, zu versuchen, die nationale Kontaktstelle in der lokalen/Amtssprache zu kontaktieren. Einige Forschende in Deutschland haben festgestellt, dass sie schneller eine Antwort erhalten, wenn sie dies tun.

 

  • Überlegen Sie, wer bei der Überwindung von Sprachbarrieren helfen kann. Dies könnte jemand aus Ihrer Einrichtung sein, der die Sprache spricht, oder ein Kooperationspartner im Bereitstellerland könnte helfen.

 

  • Verwenden Sie für den Anfang einen Online-Übersetzer. Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn Sie sich für formelle Kommunikation auf Online-Tools verlassen.

Herausforderungen beim Navigieren durch den ABS-Prozess

 

Herausforderung: Organisieren von Antragsunterlagen, einschließlich unterstützender Dokumentation

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Ein unvollständiger Antrag kann den ABS-Prozess verlangsamen. Prüfen Sie, welche Unterlagen Sie zur Unterstützung Ihres Antrags benötigen und machen Sie eine Liste, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist. Zu den unterstützenden Unterlagen gehören z. B. Kooperationsvereinbarungen, formale Dokumente über Ihre Institution, den Projektvorschlag usw.

 

  • Achten Sie darauf, dass alle Übersetzungen gemacht wurden. Es kann sein, dass Dokumente nur in der offiziellen Sprache des Bereitstellerlandes akzeptiert werden, d.h. Sie können sie nicht auf Englisch einreichen. Prüfen Sie zu Beginn des Prozesses, ob eine offizielle Übersetzung bestimmter Dokumente erforderlich ist, und wenn ja, organisieren Sie diese so bald wie möglich.

 

  • Möglicherweise müssen Sie in Ihrem Antrag genau angeben, wo die Probenentnahme durchgeführt wird und/oder welche Arten entnommen werden sollen. Dies ist natürlich nicht immer von vornherein möglich. Seien Sie gegenüber den Behörden transparent, warum diese Informationen nicht in Ihrem Antrag angegeben werden können, und fragen Sie, wie Sie vorgehen sollen.

 

 

 

Herausforderung: Keine Unterstützung im Bereitstellerland

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Finden Sie eine lokale Institution, die als Anlaufstelle fungieren oder Unterstützungsleistungen für das Forschungsprojekt anbieten kann, auch wenn die Institution kein wissenschaftlicher Kooperationspartner ist.

 

  • Einen lokalen Partner zu haben, der Ihre Anfragen und den ABS-Prozess unterstützt, kann für deutsche Forschende extrem hilfreich sein. Manchmal ist das Vorhandensein eines lokalen Partners sogar eine Voraussetzung für die Erteilung einer ABS-Genehmigung. Ziehen Sie in Erwägung, einen wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Land zu finden, der möglicherweise mehr in die Unterstützung des ABS-Prozesses investiert, z. B. weil die Person und das Institut direkt von der Zusammenarbeit profitieren werden. Die Vorteile der Zusammenarbeit und der Unterstützung von ABS sollten klar kommuniziert werden.

 

  • Auch bei Forschungsreisen kann es hilfreich sein, einen Beobachter aus dem Bereitstellerland auf dem Schiff zu haben.

 

  • Wenn Sie eine neue Zusammenarbeit aufbauen, beginnen Sie frühzeitig mit den Verhandlungen. Es kann einige Zeit dauern, eine Kooperationsvereinbarung zu treffen, und wenn dies eine Voraussetzung für die Beantragung einer ABS-Genehmigung ist, kann die Verhandlung der Vereinbarung zu Verzögerungen führen.

 

  • Der ABS-Prozess kann eine beträchtliche Investition von Zeit und Ressourcen durch die Kooperationspartner im Bereitstellerland, die Sie unterstützen, erfordern. Es ist daher wichtig, die Kosten für deren Engagement zu berücksichtigen und diese gegebenenfalls zu entschädigen (z. B. Reisekosten).

 

 

 

Herausforderung: Kommunikation der Vorteile und der Bedeutung des nicht-monetären Vorteilsausgleichs

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Wenn die Behörden die Art Ihrer Forschung nicht verstehen und nicht wissen, wie die Forschungsergebnisse genutzt werden können, haben sie möglicherweise unrealistische Erwartungen hinsichtlich der Art der Vorteile, die geteilt werden können. Es ist wichtig, dass Sie die nicht-kommerzielle Natur Ihrer Forschung klar kommunizieren und dass die Auswirkungen dieser Forschung auf beiden Seiten verstanden werden.

 

  • Seien Sie transparent über Finanzierungsmechanismen, den Umfang des Projekts, wer beteiligt ist und was angeboten werden kann. Dies ist der Schlüssel zum Aufbau von Vertrauen in den Prozess.

 

  • Betonen Sie die Relevanz und den Nutzen von nicht-monetären Vorteilen für das Bereitstellerland, die lokalen Gemeindemitglieder und Forschenden usw.

 

  • Bitten Sie lokale Akteure, z. B. Forschende, Nichtregierungsorganisationen usw., dabei zu helfen, den Nutzen der Forschung und alle nicht-monetären Vorteile, die geliefert werden, zu demonstrieren.

 

Herausforderung: Mangelnde Erfahrung mit formaler Dokumentation (Genehmigungen) und Aushandlung von Benefit-Sharing-Vereinbarungen (Verträgen)

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Mustervereinbarungen und -klauseln können hilfreich sein. Von Fördereinrichtungen und Berufsverbänden entwickelte Musterklauseln enthalten in der Regel nützliche Erläuterungen zum Zweck der Klauseln, was zu beachten ist usw. und können eine hilfreiche Ressource sein, auch wenn diese Klauseln nicht direkt als Grundlage für eine Vorteilsausgleichsvereinbarung verwendet werden. Mehr zu Musterklauseln finden Sie auf unserer Seite zum Vorteilsausgleich.

 

  • Forschende sollten sich bei der nationalen Behörde des Bereitstellerlandes erkundigen, ob in diesem Land eine Mustervereinbarung für den Vorteilsausgleich verwendet wird, und wenn ja, sollte diese wahrscheinlich als Grundlage für die Verhandlungen verwendet werden, bevor eine alternative Vereinbarung vorgeschlagen wird. Diese Vereinbarungen können z. B. auf der Website der nationalen Behörde zu finden oder in der entsprechenden Verordnung enthalten sein.

 

  • Viele Menschen haben noch nie eine ABS-Genehmigung oder eine Vorteilsausgleichsvereinbarung gesehen, und echte Beispiele sind nicht weit verbreitet. Die Weitergabe solcher Dokumente innerhalb von oder zwischen Institutionen kann hilfreich sein, auch wenn eine gewisse Vorsicht geboten ist, z. B. wegen der Vertraulichkeit.

 

  • Fragen Sie KollegInnen nach ihren Erfahrungen.

 

  • Schauen Sie sich unsere Checkliste „Build your ABS Strategy“ an! Die Teile 2, 3 und 4 können Ihnen bei der Vorbereitung auf die Verhandlungen helfen, indem sie Ihnen einige wichtige Dinge aufzeigen, die Sie beachten müssen!

 

  • Seien Sie transparent gegenüber den nationalen Behörden und klar in Ihrer Kommunikation. Dies kann Vertrauen in den Prozess aufbauen.

 

 

 

Herausforderung: Lange Verzögerungen in Ihrem Forschungsprojekt

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Setzen Sie sich so bald wie möglich mit Ihrer Förderstelle in Verbindung, um sie über die Verzögerung und die Gründe zu informieren. Möglicherweise müssen Sie Änderungen am Projekt vornehmen oder eine Verlängerung beantragen.

 

  • Gehen Sie die Befehlskette in Ihrer Einrichtung hinauf und versuchen Sie, hochrangige Unterstützung für den Prozess zu bekommen, z. B. die Rechtsabteilung, das Büro des/der Direktors/in usw. Die Einbeziehung anderer in den Prozess kann die Dinge vorantreiben.

 

  • Bedenken Sie die Auswirkungen auf die am Projekt beteiligten Personen, z. B. Doktoranden, und unternehmen Sie entsprechende Schritte, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse erfüllt werden.

Herausforderungen nach Beendigung der Forschung

 

Herausforderung: Wiederverwendung von Material in der Zukunft und Wiederholung zeitaufwändiger ABS-Prozesse

Mögliche Wege, damit umzugehen:

  • Der ABS-Prozess kann Zeit und Geld kosten, und viele Forschende möchten eine Wiederholung des Prozesses nach Möglichkeit vermeiden. Einige WissenschaftlerInnen möchten vielleicht eine Kultursammlung anlegen und das Material in Zukunft für weitere Forschungen wiederverwenden. Erkunden Sie die Möglichkeiten mit dem Bereitstellerland, um eine zukünftige Nutzung unter der bestehenden ABS-Dokumentation zu ermöglichen.

 

  • Einige Bereitsteller sind möglicherweise besorgt über die zukünftige Nutzung und Veröffentlichung weiterer Daten, z. B. über die taxonomische Identifizierung hinaus. Transparenz mit dem Bereitsteller darüber, was in der aktuellen und möglichen zukünftigen Forschung möglich/beabsichtigt ist, ist wesentlich. Es kann notwendig sein, das Bereitstellerland darüber zu informieren, dass weitere Forschung stattfindet, und lokale Forschende in diese Forschung einzubeziehen.

In einigen Ländern lassen sich Verhandlungen über die zukünftige Verwendung des Materials nicht vermeiden. Es gibt Beschränkungen, die keine weiteren Verwendungen des Materials ohne vorherige Beantragung einer zusätzlichen Genehmigung zulassen.

 

The German Nagoya Protocol HuB is financed by the Federal Agency for Nature Conservation (Bundesamt für Naturschutz) with funds from the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

 

 

© 2023 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.