Nutzerkontrollen des BfN decken Verstöße auf
Benutzerkontrollen im akademischen Bereich
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat bereits im September 2020 eine Runde von Nutzerkontrollen an wissenschaftlichen Einrichtungen gestartet.
Verstöße entdeckt!
Es wurden acht Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht nach Artikel 4.3 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 festgestellt.
In fünf Fällen reagierte das BfN auf die Verstöße mit einer Untersagungsverfügung für die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse. Auch gegen eine deutsche Hochschule wurde ein Bußgeld verhängt. Sie hatte die in Benin geltenden ABS-Regeln für die Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen aus diesem Land nicht eingehalten und verfügte nicht über die erforderlichen Unterlagen (Genehmigung und Vorteilsausgleichsvereinbarung). Nach Angaben des BfN hat die Universität auch keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu bereinigen und die erforderlichen Dokumente nachträglich zu beschaffen.
Weitere Kontrollen haben begonnen!
Die nächste Kontrollrunde begann im April 2022 und wird 30 Einrichtungen aus verschiedenen Sektoren umfassen.
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