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Unsere Bibliothek

Slide Willkommen in der GNP HuB-Bibliothek!

Hier finden Sie die Publikationen und Berichte des Projekts GNP HuB.

Berichte von unseren Veranstaltungen

Berichte von Workshops

Hier können Sie alle Berichte von den Workshops des German Nagoya Protocol HuB-Projekts finden.

1. German Nagoya Protocol HuB Workshop – Juni 2020

Der erste GNP HuB Workshop fand im Juni 2020 statt. Die Ziele dieses Workshops waren:

  • Die Bekanntmachung unseres Projektes unter den Teilnehmenden
  • Die Erfahrungen der Teilnehmenden mit ABS und den Compliance-Verpflichtungen der EU besser zu verstehen
  • Herauszufinden, welche Quellen und Werkzeuge bereits genutzt und welche noch benötigt werden
  • Einblicke zu erhalten, wie wir mit der Forschungsgemeinschaft strategisch am besten über Nagoya-Protokoll-Compliance kommunizieren können

 

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

2. German Nagoya Protocol HuB Workshop – Juli 2022

Das GNP HuB Projekt veranstaltete einen Workshop mit Projektpratnern und Netzwerkmitgliedern. Das Hauptthema war, Ideen für zukünftige Materialien und Aktivitäten aus zu tauschen, welche vom Projekt entwickelt werden können, um

  • Die Nutzergemeinschat zu unterstützen
  • Innovative Lösungen und Instrumente für ABS zu kreieren
  • Die ABS Nutzergemeinschaft zu unterstützen

Sehen Sie sich den Bericht hier an.

 

Berichte von den regelmäßigen Treffen des GNP HuB-Netzwerkes (Stammtisch)

Hier finden Sie die Berichte von den Treffen des German Nagoya Protocol HuB-Netzwerks (dem „GNP HuB-Stammtisch“).

Bericht des 1. GNP HuB-Stammtisch – September 2020

Bei diesem Treffen wurde das Netzwerk eingeführt. Außerdem fand ein Quiz zu häufigen Fragen zum Thema Compliance in der Europäischen Union statt. Lesen Sie den Bericht hier.

Bericht des 2. GNP HuB-Stammtisch – Dezember 2020

Bei diesem Treffen, haben wir uns über das Nagoya-Protokoll und dessen Bedeutung für die Organisation von Dokumenten und Proben, ausgetauscht. Lesen Sie den Bericht hier.

Bericht des 3. GNP HuB-Stammtisch – März 2021

Bei diesem Treffen konzentrierten wir uns auf den Umgang mit praktischen ABS-Herausforderungen. Lesen Sie den Bericht hier.

Bericht des 4. GNP HuB-Stammtisch – September 2021

Bei diesem Treffen haben wir den Prozess einer ABS-Verhandlung in Kooperation mit Taxon-Omics simuliert. Lesen Sie den Bericht hier.

Bericht des 5. GNP HuB-Stammtisch – Dezember 2021

Bei diesem Treffen ging es um Digitale Sequenzinformationen (DSI) und den aktuellen Stand der internationalen Verhandlungen zu diesem Thema. Lesen Sie den Bericht hier.

Bericht des 6. GNP HuB-Stammtisch – März 2022

Dieses Treffen fand in Kooperation mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) statt und gab den Teilnehmenden einen Überblick über die neuen Nagoya-Erläuterungen für wissenschaftliche Einrichtungen der DFG. Lesen Sie den Bericht hier.

Bericht des 7. GNP HuB-Stammtisch – Juni 2022

Bei diesem Treffen wurde über die Einrichtung von IT-Systemen für ABS und die Einhaltung von Vorschriften, Herausforderungen und mögliche Wege, um voranzukommen gesprochen. Lesen Sie den Bericht hier.

Bericht des 8. GNP HuB-Stammtisch – Oktober 2022

Bei diesem Treffen sprachen wir über die neuesten Entwicklungen in der internationalen ABS-Politik. Lesen Sie den Bericht hier.

 

Andere Veranstaltungen

EU ABS Networking Veranstaltung – 14 Juni 20211

Am Montag, den 14. Juni 2021, von 14:00 bis 16:00 Uhr, veranstaltete das deutsche Nagoya-Protokoll HuB gemeinsam mit dem European Marine Biological Resource Centre, der Union for Ethical Biotrade, ABS-int, dem niederländischen ABS National Focal Point (veranstaltet von der Wageningen University and Forschung) und dem naturhistorischem Museum London ein Online EU ABS Networking Event.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, was getan wurde, um die Nutzer beim Zugang und Vorteilsausgleich (ABS) und bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, was gut funktioniert und was noch zu tun ist. Der Bericht über diese Veranstaltung ist hier zu finden.

Hier können Sie eine Kopie der Impulsvorträge (pdf) von Elizabeth Karger (Web-basierte Ressourcen und direkte Nutzerunterstützung für akademische Forscher), Chris Lyal (Institutionelle Umsetzung und beste Practice) und Valerie Normand (ABS-Ressourcen für Wirtschaft und Industrie und der UEBT-Ansatz für ABS) herunterladen.

 

Veröffentlichungen

Hier finden Sie auch eine Veröffentlichung in Trends in Biotechnology vom Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen zum Thema DSI: „DSI, the Nagoya Protocol and Stakeholders‘ concerns“.

 

Hier finden Sie einen Beitrag zum GfBS Newsletter 39-202, 48: Das Nagoya-was? Warum „Nichtwissen“ über das Nagoya-Protokoll, Zugang und Vorteilsausgleich und die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 nicht mehr ausreicht.

Materialien zur Kommunikation

Hier können Sie unsere Flyer und Poster herunterladen. Wenn Sie Interesse an unseren Materialien in Papierform für Ihr Institut oder Ihre Universität haben, kontaktieren Sie uns gerne.

GNP_HuB_Poster_Purple

GNP_HuB_Poster_Yellow

GNP_HuB_Poster_Red

 

The German Nagoya Protocol HuB is financed by the Federal Agency for Nature Conservation (Bundesamt für Naturschutz) with funds from the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

 

 

© 2023 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.