ABS Stories
Aus Erfahrungen lernen: Frankreich
Institut: Ein Forschungsinstitut in Deutschland im Bereich Evolutionsbiologie
Biologisches Material: Wirbellose Meerestiere
Forschungsfeld: Evolution, Genetik, Molekularbiologie
Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell
Materialbeschaffung: Vollständige Proben wurden von den Forschenden in einem Feldeinsatz gesammelt
Kooperationspartner: Meeresbiologische Station in Frankreich
Finanzierung: Starting Grant des Europäischen Forschungsrats
Foto: John auf Pexels
ABS-Prozess
Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: Ungefähr 6 Wochen
Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: Einige Tage
Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Dokumente: 3 Monate
Erhaltene ABS-Dokumente: Vorherige Einverständniserklärung, Vorteilsausgleichsabkommen, ABS-Genehmigung.
Der Antrag für eine ABS-Genehmigung wurde rückwirkend gestellt, weil die Proben ungefähr zu dem Zeitpunkt gesammelt wurden, als das Nagoya-Protokoll in Kraft getreten ist und das Institut seine Verpflichtungen dahingehend noch nicht kannte.
Bevor sie mit dem ABS-Prozess begannen, wurden die Forschenden von der Verwaltung ihres Instituts beraten.
Im ersten Schritt wurde die französische Kontaktstelle kontaktiert. Diese Person brauchte circa sechs Wochen, um auf die Erstanfrage zu antworten, was wahrscheinlich an den französischen Sommerferien lag (die Anfrage wurde im Juli versendet). Nach der ersten Rückmeldung war die Kommunikation mit der nationalen Kontaktstelle zügig und unkompliziert
Für den Antrag musste ein „Deklarationsformular“ (Déclaration pour l’accès aux ressources génétiques d’espèces animales non domestiques ou végétales non cultivées, et le partage des avantages découlant de leur utilisation) ausgefüllt werden. Dieses Formular beinhaltet Fragen zum Zweck der Forschung, dem Ort der Materialbeschaffung, der Art von genetischen Ressourcen, sowie Fragen zum Vorteilsausgleich und generelle Informationen zum Institut (Forschungsort). Dieses Formular ist auf Französisch, konnte allerdings auf Englisch ausgefüllt werden.
Die Empfangsbestätigung, welche beweist, dass eine vorherige Einverständniserklärung (Prior Informed Consent – PIC) gegeben, sowie einvernehmlich vereinbarte Bedingungen (Mutually Agreed Terms – MAT) zum Vorteilsausgleich erstellt wurden, wurde drei Monate nach Antragsstellung von einem Direkter des französischen Ministeriums für ökologischen Wandel und Solidarität unterzeichnet.
Der Prozess für nicht-kommerzielle Nutzung von genetischen Ressourcen wird im ABS Clearing House auf Englisch beschrieben. Das französische Ministerium stellt außerdem Informationen zum ABS-Prozess in Frankreich, sowie zusätzlich Höflichkeitsübersetzungen der relevanten Gesetze und Verordnungen auf Englisch zu Verfügung.
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Vorteilsausgleich
Die Parteien der Vorteilsausgleichsvereinbarung sind das deutsche Forschungsinstitut und die französische Regierung.
Das Forschungsinstitut benötigte keine rechtliche Beratung um dieses Abkommen einzugehen.
Was sind die Vorteile?
- Das Wissen, das durch die Forschung entsteht, kann möglicherweise zum Schutz der Organismen beitragen.
- Die Forschungsergebnisse werden in „Open-Access“-Manuskripten und in Präsentationen auf Konferenzen veröffentlicht.
Zwischen der Marinestation in Frankreich und den Forschenden in Deutschland besteht ein ständiger Austausch, wobei die WissenschaftlerInnen die Feldstation häufig besuchen
Ratschläge für andere Forschende, die biologisches Material aus Frankreich beziehen
Das Forschungsinstitut hat eine positive Erfahrung mit ABS in Frankreich gemacht, es gab keine nennenswerten Hindernisse.
Was empfehlen die Forschenden?
Auch wenn es für die Forschenden möglich war, ihre Forschungsaktivitäten rückwirkend unter französischem Gesetz zu legalisieren, sollten die ABS-Genehmigungen selbstverständlich vor Beginn der Materialbeschaffung beantragt werden
Erwarten Sie keine sofortige Antwort, wenn sie die französischen Behörden während der Sommerferien kontaktieren!
Sie sprechen kein Französisch? Alle offiziellen Dokumente, inklusive dem Deklarationsformular und der Genehmigung sind auf Französisch. Fragen Sie eine Person aus ihrem Institut, die Französisch spricht und Ihnen dabei helfen kann, zu verstehen, was auf den Formularen benötigt wird und welche Bedingungen die ABS-Genehmigung beinhaltet.
Die nationale Kontaktstelle in Frankreich ist hilfsbereit und antwortet zügig. Kontaktieren Sie diese, um herauszufinden, wie ABS auf Ihre Forschung zutrifft und was Sie zu tun haben. Sie sollten bei den Behörden transparent mit ihren Vorhaben umgehen. Es ist möglich mit den Behörden auf Englisch zu kommunizieren.