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Kamerun

ABS Stories

Aus Erfahrungen lernen: Kamerun

Slide Alles fertig in 3 Monaten!

Institut: Ein deutsches Forschungsinstitut

Biologisches Material: Pflanzen, Bodenmikroorganismen

Forschungsfeld: Mikrobiologie, Pflanzenbiologie, Agronomie

Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell

Schwerpunkt: Nützliche Wechselwirkungen zwischen Pflanzen und Mikroorganismen im Boden, die für die landwirtschaftliche Anwendung in Afrika nützlich sein können.

Materialbeschaffung: Der Partner in Kamerun sammelte das Material vor Ort

Kooperationspartner: Eine lokale Universität

Finanzierung: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Finanzierungsdauer: 2020-2022

 

Foto: C. Ngosong

ABS Process

Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: Ungefähr 1 Woche (Die erste Kommunikation fand jedoch per Telefon statt)

Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: 2 Wochen

Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Dokumente: Die zuständige nationale Behörde bearbeitet den Antrag innerhalb von 3 Monaten (je nach Zeitpunkt der Antragstellung kann es bis zu 6 Monate dauern, da der Ausschuss, der über die Erteilung einer ABS-Genehmigung entscheidet, nur einmal alle sechs Monate zusammentritt)

Benötigte ABS-Dokumente: ABS-Genehmigung

Andere benötigte Dokumente: Forschungsgenehmigung, Partnerschaftsvereinbarung, Projektantrag

Die Forschenden begannen den ABS-Prozess unmittelbar nach Einreichung ihres Projektantrags, d. h. 1 Jahr vor dem eigentlichen Projektstart.

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern war als Voraussetzung für das ABS-Projekt erforderlich.

Der erste Schritt im ABS-Prozess bestand darin, eine Forschungsgenehmigung vom Ministerium für wissenschaftliche Forschung und Innovation (MINRESI) zu erhalten. Der Antrag auf eine ABS-Genehmigung wird dann beim Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft (MINEPDED) eingereicht. Dies ist erst nach Erteilung der Forschungsgenehmigung möglich. Der kamerunische Partner übernahm die Kommunikation mit den Behörden in Kamerun und organisierte sowohl die Forschungs- als auch die ABS-Genehmigung.

Das für Entscheidungen über ABS-Genehmigungen zuständige Komitee tritt alle 6 Monate zusammen. Der Forscher an der Universität von Buea hatte das Glück, dass das ABS-Treffen verschoben wurde, um seiner Bewerbung entgegenzukommen, so dass keine Verzögerung in der Forschung stattfand.

Die ABS-Genehmigung gilt in Kamerun nur für ein Jahr, eine jährliche Verlängerung ist jedoch möglich.

Foto: C. Ngosong

Vorteilsausgleich

Da die Forschung nichtkommerzieller Natur ist, gewährleistet die Kooperationsvereinbarung zwischen dem deutschen Forschungsinstitut und der kamerunischen Universität einen Vorteilsausgleich.

Welche Vorteile werden geteilt?

  • Gemeinsame Forschung und Veröffentlichung der Ergebnisse
  • Entwicklung biologischer Produkte zur Verbesserung der Pflanzenproduktion

 

Müssen die Ergebnisse den kamerunischen Behörden mitgeteilt werden? Für dieses Projekt ist kein direkter Vorteilsausgleich mit den kamerunischen Behörden notwendig, aber wenn ein Potenzial für die kommerzielle Nutzung und Anwendung der Projektergebnisse besteht, muss zunächst mit der kamerunischen Regierung eine Vereinbarung über den Vorteilsausgleich unterzeichnet werden, hauptsächlich, um die kommerzielle Verwertung der Ergebnisse zu genehmigen.

Ratschläge für andere Forschende, die Material aus Kamerun erhalten

Das Forschungsinstitut hat eine positive Erfahrung mit ABS in Kamerun gemacht.

Was empfehlen die Forschenden?

Früh anfangen! Die zuständige nationale Behörde konnte den Antrag in zwei Monaten bearbeiten, aber der kamerunische Partner hat zuvor viele Vorarbeiten durchgeführt, z.B Kommunikation mit der Behörde über die beantragte Forschung, Informationen über ABS-Anforderungen in Kamerun und Organisation der erforderlichen Belege (Forschungserlaubnis, Kooperationsvereinbarung) usw. Sie brauchen Zeit!

Bitten Sie Ihren Partner vor Ort um Hilfe beim ABS-Prozess. In diesem Fall spielte der Partner von der kamerunischen Universität eine Schlüsselrolle bei der Organisation der Forschungs- und ABS-Genehmigungen. Es war notwendig, dass der Partner bei vielen Gelegenheiten persönlich zu den Büros der Behörden ging, was aus Deutschland unmöglich gewesen wäre, insbesondere angesichts der Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit Corona im Jahr 2020. Ohne Unterstützung könnte es zu erheblichen Verzögerungen bei der Erlangung der Forschungs- und ABS-Genehmigungen kommen.

Sie sollten unbedingt die Kosten für Ihren lokalen Partner berücksichtigen, die mit der Unterstützung des ABS-Prozesses verbunden sind und die meist nicht im Betriebsbudget enthalten sind. Wenn der Partner viele Male zu den Behörden in Yaoundé reisen muss, um die Anträge persönlich zu verfolgen, kann das sehr kostspielig werden.

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Kooperationspartnern die Bedeutung des ABS-Prozesses klar vermitteln und wie Sie davon profitieren können. Wenn Sie den Prozess unterstützen, kann dies eine erhebliche Investition ihrer Zeit und Energie bedeuten, daher muss es eine Motivation für sie geben, zum ABS-Prozess beizutragen. Solche Vorteile könnten der Aufbau von Kapazitäten und die Finanzierung ihrer Studierenden sein, die Finanzierung einiger Forschungsmaterialien und Laborgeräte, potenzielle kommerzielle Vorteile, die sich aus den Projektergebnissen ergeben, usw.

Seien Sie gegenüber den Behörden bei Ihrer Arbeit transparent und geben Sie deutlich an, wer beteiligt ist und welche Ergebnisse die Forschung erzielen wird.

Beachten Sie, dass die ABS-Genehmigung jährlich erneuert werden muss. Wenn Sie eine Verlängerung benötigen, müssen Sie sich frühzeitig darum kümmern, um sicherzustellen, dass Ihre Genehmigung nicht abläuft.

Beachten Sie, dass der lokale Forschende, auf dessen Namen eine Forschungsgenehmigung ausgestellt wird, den zuständigen Behörden von MINRESI einen Projektbericht vorlegen muss, sonst wird ihm/ihr NIE wieder eine Forschungsgenehmigung ausgestellt.

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Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

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Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.