ABS Stories
Aus Erfahrungen lernen: Kenia
Institut: Eine Fachhochschule in Deutschland
Biologisches Material: Teile einer Frucht von einer afrikanischen Baumart
Forschungsfeld: Biochemie, Naturschutzbiologie, Ökologie, Mikrobiologie
Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell
Schwerpunkt: Förderung der Nutzung, Verarbeitung und Marktentwicklung der Frucht mit dem Ziel der Verbesserung der Ernährungssicherheit, der Ernährung und der ländlichen Lebensgrundlagen in zwei afrikanischen Ländern, darunter Kenia.
Kooperationspartner: Es gab zehn Partner in diesem Projekt, aber nur drei Universitäten (zwei in Deutschland und eine in Kenia) hatten Zugang zu den Fruchtproben.
Materialbeschaffung: Die Frucht wurde den deutschen Partnern durch die Partneruniversität in Kenia zu Verfügung gestellt. Die Frucht wurde ursprünglich von zwei örtlichen Gemeinden, die in verschiedenen Untersuchungsgebieten liegen, gekauft.
Finanzierung: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Fotos: K. Meinhold
ABS-Prozess
Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: Weniger als 1 Woche
Zeitaufwand, um PIC und MAT zu verhandeln: Ungefähr 6 Monate
Bearbeitungsdauer der ABS-Bewerbung: 2-3 Monate
Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: Ungefähr 4 Wochen
Benötigte ABS-Dokumente: Vorherige Einverständniserklärung (PIC), Vereinbarung zum Vorteilsausgleich, eine ABS-Genehmigung und eine Materialtransfervereinbarung mit der Universität in Kenia
Weitere benötigte Dokumente: Forschungserlaubnis, Ausfuhrgenehmigung, Pflanzengesundheitszeugnis
Die Forschenden in diesem Projekt haben von ABS erst von ihren Kooperationspartnern erfahren, nachdem die Finanzierungsperiode für die Forschung bereits begonnen hatte, weshalb die Fruchtproben nicht direkt nach Deutschland geschickt werden konnten. Dadurch hat sich das Forschungsprojekt um circa zehn Monate verzögert.
Als sie herausgefunden haben, dass ABS notwendig ist, haben sich die Forschenden vom Bundesamt für Naturschutz, dem Kooperationspartner in Kenia und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH beraten lassen, welche mit Kenia in einem ABS-bezogenen Projekt zusammenarbeitet (the ABS Capacity Development Initiative).
Der erste Schritt im ABS-Prozess war es, die kenianischen Kontaktstelle zu kontaktieren, welche zügig auf die Erstanfrage antwortete. Die Kontaktstelle stellte den Kontakt zu dem Kenyan Wildlife Service (KWS) her, welcher anschließend die zentrale Behörde in dem Prozess war.
Es wurden einige verschiedene Dokumente benötigt, unter anderem ein Vertragsmemorandum (MoA), welches als einvernehmlich vereinbarte Bedingung galt und das Vorteilsausgleichsabkommen, die vorherige Einverständniserklärung (PIC) und den Materialtransfervertrag (MTA) beinhaltete. Diese Dokumente wurden zwischen dem KWS und den deutschen und kenianischen Universitäten hin und her geschickt, bis eine Einigung erzielt wurde.
Die PIC wurde von dem KWS und den zwei lokalen Gemeinden im Untersuchungsgebiet, die die Frucht zu Verfügung stellten, ausgestellt. Lokale Vertreter dieser Gemeinden unterschrieben die PIC nach einem Treffen, bei welchem sie über die beantragte Forschung informiert wurden. Die PIC wurde anschließend von den deutschen und kenianischen Universitäten unterschrieben und zu guter Letzt auch vom KWS. Die beiden Universitäten unterschrieben außerdem den MoA und MTA, woraufhin die nationale Behörde, die zuständig für ABS ist, also die National Environment Management Authority (NEMA), eine Zugangsgenehmigung erteilte. Nachdem die NEMA die ABS-Genehmigung erteilt hatte, konnte die deutsche Universität eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, die von KWS im Zusammenhang mit einem Pflanzengesundheitszeugnis des Kenya Plant Health Inspectorate Service (KEPHIS) erteilt wurde. Die Proben konnten erst nach Erhalt dieser Genehmigungen von der kenianischen Universität nach Deutschland transferiert werden.
Das Verfahren für nicht-kommerzielle Nutzung von genetischen Ressourcen wird im ABS Clearing House beschrieben.
Fotos: K. Meinhold
Vorteilsausgleich
Die Parteien des Vorteilsausgleichsabkommen sind die deutsche Universität, die lokale kenianische Universität und die Regierung Kenias (KWS).
Das Vorteilsausgleichsabkommen wurde vom Leiter der Forschungsgruppe und dem Verwaltungsleiter der deutschen Universität unterzeichnet. Während des Prozesses nahmen die Forschenden eine Rechtsberatung der universitären Rechtsabteilung in Anspruch.
Auf welche Vorteile wurde sich geeinigt?
- Teilen der Ergebnisse
- Bereitstellung von vor Ort-Schulungen in Kenia
- Studienaustausch für kenianische Studierende nach Deutschland
- Forschungsinfrastruktur und Ausrüstung für die örtliche Universität
- Ausrüstung für die lokalen Gemeinden, um mit der Verarbeitung der Früchte zu helfen
- Schulungen in lokalen Gemeinden zur Wertschöpfung und Sensibilisierung für den Wert der Früchte für die Ernährung der Familie.
Ratschläge für andere Forschende, die biologisches Material aus Kenia beziehen
Was empfehlen die Forschenden aus diesem Projekt zum ABS-Prozess?
Informieren Sie sich sorgfältig über ABS-Voraussetzungen. Kontaktieren Sie die kenianische Kontaktstelle um herauszufinden, was Sie tun müssen und seien Sie transparent mit den Behörden über Ihre beantragte Arbeit.
Beginnen Sie den ABS-Prozess frühzeitig, planen Sie genug Zeit dafür ein und seien Sie geduldig. Es gab eine zehnmonatige Verzögerung in der Forschung, weil der ABS-Prozess erst gestartet wurde, nachdem das Projekt begonnen hatte. Dadurch war es notwendig, eine Verlängerung der Finanzierung zu beantragen. Informieren Sie sich über ABS und falls ABS-Regulierungen zutreffen, stellen Sie den Kontakt zu den zuständigen Behörden her und beginnen Sie damit, Ihre Dokumente zu organisieren, bevor das Forschungsprojekt beginnt.
Finden Sie heraus, woher Sie Unterstützung bekommen können, denn der ABS-Prozess kann kompliziert sein.
Schätzen Sie die Rolle Ihres lokalen Partners im ABS-Prozess wert! Möglicherweise müssen sie die zuständigen Regierungsstellen besuchen und persönlich mit den Regierungsbehörden kommunizieren. Regelmäßig den Fortschritt bei Ihren Partnern und den zuständigen Behörden erfragen, kann dabei helfen, den Prozess am Laufen zu halten.
Es ist wichtig, bei der Kommunikation mit den lokalen Behörden und Vertretern von lokalen Gemeinden kulturelle Unterschiede zu beachten.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Genehmigungen haben, die Sie benötigen. Kenia hat strenge Grenzkontrollen, um sicherzustellen, dass niemand ohne Erlaubnis (unter Anderem ABS-Genehmigungen) Proben von biologischem Material schmuggelt. Forschungsgenehmigungen sind eine zusätzliche Voraussetzung für ABS und Sie dürfen ohne Genehmigung keine Feldforschung betreiben.