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Myanmar

ABS Stories

Aus Erfahrungen lernen: Myanmar

Slide Es ist wichtig zu prüfen, ob ABS für taxonomische Forschung gilt!

Institut: Ein Museum/Eine Sammlung in Deutschland

Biologisches Material: Tiere (Vögel)

Forschungsfeld: Naturschutzbiologie, Genetik, Taxonomie, Zoologie

Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell

Schwerpunkt: Innerhalb der Artenvielfalt von asiatischen Sperlingsvögeln wurde eine Analyse durchgeführt, um deutliche genetische Abstammungen zu identifizieren, z.B. vorher unidentifizierte taxonomische Einheiten. Zu diesem Zweck wurden Sequenzdaten generiert. Die Forschung wurde im Rahmen eines vorgeschlagenen Nominierungsverfahrens für das Untersuchungsgebiet als UNESCO-Welterbe durchgeführt und hatte dadurch einen starken Fokus auf Konservation.

Kooperationspartner: Zu den Kooperationspartnern gehörten nicht-kommerzielle Forschungsinstitute und Universitäten aus Myanmar (3), Deutschland (2), Österreich (1) und den USA (1) und UNESCO Thailand als Finanzierungsorganisation.

Materialbeschaffung: Das Material wurde von den Kooperationspartnern in Österreich in enger Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern aus Myanmar und dem Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (Ministry of Natural Resources and Environmental Conservation -MONREC) gesammelt.

Finanzierung: UNESCO

Finanzierungsdauer:  2016-2017

 

 

 

Foto: M. Suarez-Rubio & S. Renner

ABS-Prozess

Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: Weniger als 1 Woche

Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: 2 Monate

Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Dokumente: 18 Monate

Erhaltene ABS-Dokumente: Eine Bestätigung, dass das Material für Forschungszwecke genutzt werden kann, sowie zwei Vereinbarungen, die von den österreichischen und den deutschen Forschungsinstituten, die für die genetische Analyse verantwortlich waren, unterschrieben wurde

Weitere benötigte Dokumente: Ausfuhrgenehmigung

Die Forschenden in Deutschland nahmen eine Beratung vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Anspruch und erhielten zusätzlich Unterstützung von den Kooperationspartnern in Myanmar bevor sie Anfragen bezüglich ABS stellten.

Zum Zeitpunkt des Forschungsprojekts war noch kein formaler Prozess für die vorherige Einverständniserklärung sowie die einvernehmlich vereinbarten Bedingungen festgeschrieben gewesen.

Die Forschung für dieses Projekt fand in zwei Abschnitten statt. Im ersten Abschnitt organisierte der Hauptverantwortliche des österreichischen Partners einen Feldausflug nach Myanmar um Blutproben zu sammeln. Eine Vereinbarung wurde von dem verantwortlichen österreichischen Partner und dem Ministry of Natural Resources and Environmental Conservation (MONREC) unterzeichnet bevor die Feldarbeit begann.

Die UNESCO-Finanzierung wurde für genetische Studien im Rahmen einer Nominierung zum Welterbe ermöglicht. Im zweiten Abschnitt kam das deutsche Partnermuseum hinzu um die genetische Analyse des Materials aus Myanmar zu leiten. Die nationale Kontaktstelle in Myanmar wurde bei der Durchführung der genetischen Analyse im deutschen Museum um Hilfe gebeten.

Anschließend wurde eine zweite Vereinbarung vom deutschen Museum und dem MONREC unterschrieben. Das MONREC stellte dem deutschen Museum eine Bestätigung aus, dass das gesammelte Material für die beantragte Forschung genutzt werden darf.

 

 

 

 

Foto: M. Suarez-Rubio & S. Renner

Vorteilsausgleich

Die unterzeichneten Vereinbarungen wurden formell nicht als einvernehmlich vereinbarten Bedingungen oder Materialtransfervertrag benannt, beinhalteten aber Bestimmungen für den Transfer des Materials und des Vorteilsausgleichs, etc.
Auf welche Vorteile wurde sich geeinigt?

  • Die Ergebnisse und Daten werden mit den Kooperationspartnern geteilt
  • Gemeinsame Veröffentlichung in einem internationalen Journal zum Naturschutz mit drei Co-Autoren aus Myanmar

 

Ein zusätzlicher Vorteil war das gemeinsamen Engagement der Partner aus Europa und Myanmar zur Vorbereitung des Berichts für den UNESCO-Nominierungsprozess, welcher im Februar 2018 eingereicht wurde.

Ratschläge für andere Forschende, die Material aus Myanmar beziehen

Kontrollieren Sie, ob es bereits ABS-Unterlagen zu dem Material, was Sie nutzen wollen gibt UND ob Sie weitere Dokumente für Ihr Projekt benötigen. Das Vorhandensein von ABS-Dokumenten bedeutet nicht automatisch, dass Ihre beantragte Forschung davon abgedeckt ist, so dass es sein kann, dass Sie zusätzliche Unterlagen organisieren müssen.

Selbst wenn es keine ABS-Gesetze gibt, können andere Richtlinien oder Verwaltungsabläufe gelten. Kontaktieren Sie die nationale Kontaktstelle um das herauszufinden. Sie können die Kontaktdetails im ABS Clearing House finden.

Wenn Sie Genehmigungen anfragen, stellen Sie sicher, dass die Arbeit aller Projektpartner davon abgedeckt wird. Wenn die Möglichkeit besteht, dass sich weiterführende nicht-kommerzielle Forschung aus ihrer Arbeit entwickeln könnte, überlegen Sie sich, diese Option mit dem Bereitsteller zu verhandeln und Bestimmungen diesbezüglich bereits im ersten Durchlauf in den ABS-Unterlagen festzuhalten. Klare Kommunikation zwischen den Projektpartnern über die Voraussetzungen und Verantwortung innerhalb des Projektes ist wichtig.

Beginnen Sie frühzeitig mit dem Prozess. Auch wenn die Behörden schnell auf die Anfragen geantwortet haben, kann es einige Zeit dauern, um herauszufinden, was benötigt wird und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Frühzeitig mit dem Prozess zu beginnen, kann dabei helfen Verzögerungen des Forschungsprojekt zu vermeiden.

Bitten Sie Ihren lokalen Kooperationspartner um Hilfe bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

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