ABS Stories
Aus Erfahrungen lernen: Spanien
Institut: Ein Museum/Eine Sammlung aus Deutschland
Biologisches Material: Tiere (Vögel)
Forschungsfeld: Nachhaltigkeitsbiologie, Genetik, Taxonomie, Zoologie
Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell
Schwerpunkt: Innerhalb der Artenvielfalt des weißflügeligen Schneefinken, Montifringilla nivalis, wurde eine Analyse durchgeführt, um deutliche genetische Abstammungen zu identifizieren, z.B. vorher unidentifizierte taxonomische Einheiten. Zu diesem Zweck wurden Sequenzdaten generiert. Diese Forschung wurde zusammen mit Partnern der Europäischen Schneefink Gruppe durchgeführt. Da hoch-alpine Spezien sehr sensibel auf den Klimawandel reagieren, hatte das Projekt einen Nachhaltigkeitsfokus.
Kooperationspartner: Die Kooperationspartner waren das deutsche Museum (nicht-kommerzielles Forschungsinstitut) und eine spanische Universität.
Materialbeschaffung: Das Material wurde von einem Kooperationspartner der spanischen Universität gesammelt.
Finanzierung: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Finanzierungsdauer: 2018–2021
Fotos: M. del Mar Delgado
ABS-Prozess
Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: Weniger als 1 Woche
Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: 2 Wochen
Benötigte ABS-Dokumente: Keine
Ein Vertreter der spanischen Universität hielt vor dem Ministerio para la Transición Ecológica in Madrid einen Vortrag über die beantragte Forschung. Der spanische Kooperationspartner erhielt von der nationalen Kontaktstelle den Rat, die offiziellen nationalen Verordnungen von Spanien heranzuziehen und sich selbst über ABS zu informieren.
Nachdem die Person, die Informationen aus dem ABS Clearing House betrachtet hatte, kontaktierte der/die LeiterIn der Forschung des deutschen Instituts die nationale Kontaktstelle und bat um eine detaillierte Beratung zu der Anwendung von ABS. Eine Kopie des Forschungsantrags wurde mitgeschickt. Basierend auf diesen Informationen, wurde geraten, dass der exklusive Nutzen von spanischen Vögeln für taxonomische Zwecke, wie in den geltenden Verordnungen definiert, außerhalb des Geltungsbereichs der spanischen ABS-Gesetze fällt. Eine offizielle Bestätigung, dass ABS in diesem Bereich nicht gilt, wurde nicht ausgestellt, d.h. die Forschenden haben nur die Kopien der relevanten Korrespondenz.
Fotos: M. del Mar Delgado
Vorteilsausgleich
Eine Vorteilsausgleichsvereinbarung war nicht notwendig. Trotzdem haben sich die Partner, wie in guter wissenschaftlicher Praxis in Deutschland, informell auf Folgendes geeinigt:
- Das Teilen von Ergebnissen und Daten
- Gemeinsame Veröffentlichung aller Ergebnisse der genetischen Analyse in einem internationalen Journal
- Gemeinsame Vorbereitung eines Forschungsantrags für eine europaweite Folge-Studie an das spanische Ministerio de Ciencia y de Investigación (eingereicht im Dezember 2020)
Ratschläge für andere Forschende, die Material aus Spanien beziehen
Kontrollieren Sie, ob ABS möglicherweise für Ihre Arbeit gilt, auch wenn Ihre Arbeit nicht-kommerzieller Art ist. In diesem Fall wurde die beantragte taxonomische Analyse nicht von den relevanten ABS-Gesetzen abgedeckt, aber dafür galten andere Gesetze zum Naturschutz.
Behalten Sie eine Kopie von allen relevanten Briefwechseln mit den spanischen Behörden für den Fall, dass das Bundesamt für Naturschutz eine Nutzerkontrolle an Ihrer Organisation durchführt.
Lesen Sie sich die Informationen über spanische ABS Gesetze und Verordnungen im ABS Clearing House sorgsam durch, bevor Sie die nationale Kontaktstelle um Rat bitten.
Seien Sie bei den spanischen Behörden transparent in Bezug auf Ihre beantragten Forschung. Wenn Sie die nationale Kontaktstelle kontaktieren müssen, stellen Sie detaillierte Informationen über Ihre beantragte Forschung zu Verfügung, so dass die Behörden Ihre geplante Forschung nachvollziehen können