ABS Stories
Aus Erfahrungen lernen: Südafrika
Institut: Ein Museum in Deutschland
Biologisches Material: Schildkröten
Forschungsfeld: Naturschutzbiologie, Evolution, Genetik, Genomik
Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell
Schwerpunkt: Konservierungsgenetik und Systematik von Schildkröten. Dieses Forschungsprojekt ist Teil einer Langzeitpartnerschaft, die seit ungefähr 15 Jahren läuft.
Kooperationspartner: Es gab insgesamt drei Kooperationspartner, zwei in Südafrika (ein Forschungsinstitut und eine Universität) und das Museum (Forschungsinstitut) in Deutschland. Das Material wurde mit allen Kooperationspartnern geteilt.
Materialbeschaffung: Das Material wurde im Feld von Forschenden des deutschen Instituts gesammelt. Zusätzliches Material wurde von den Kooperationspartnern in Südafrika zur Verfügung gestellt.
Finanzierung: Einige private Finanzierungsorganisationen
Fotos: M. Vamberger
ABS-Prozess
Dauer bis zur ersten Antwort der Kontaktstelle: 10 Arbeitstage
Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: 4 Wochen
Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Unterlagen: 10 Monate
Erhaltene ABS-Unterlagen: Addendum für jede CITES-Genehmigung
Weitere erhaltene Dokumente: Sammlungserlaubnis, CITES-Genehmigungen (Export und Import)
Vor Beginn des ABS-Prozesses hat der südafrikanischen Kooperationspartner, der die Forschung leitet, eine Anfrage im Namen des gesamten Projekts gestellt. Hauptsächlich dieser Kooperationspartner war damit beschäftigt, die notwendigen Unterlagen zu organisieren.
Cape Nature war die verantwortliche Behörde. Von der nationalen ABS-Kontaktstelle wurde empfohlen, dass ein Addendum für die CITES-Genehmigungen ausreichen würde, um die ABS-Anforderungen zu erfüllen. Dieses Addendum spezifiziert relevante Bedingungen, z. B. ist die Nutzung des Materials auf nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt, die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Cape Nature möglich und Cape Nature muss informiert werden, sollten neue Kooperationspartner dem Projekt beitreten. Dieses Addendum hängt jeder CITES-Genehmigung an, um die Proben von Südafrika nach Deutschland zu exportieren.
Informationen zu ABS in Südafrika können im Access and Benefit-Sharing (BABS) Clearing House of the Republic of South Africa, gefunden werden.
Fotos: M. Vamberger
Vorteilsausgleich
Die Vorteilsausgleichsverpflichtung ist im Addendum festgelegt. Die Forschenden sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Fortschritte zu berichten.
Ratschläge für andere Forschende, die Material aus Südafrika beziehen
Zu Beginn waren die deutschen Forschenden unsicher, wie sie den ABS-Prozess angehen sollen und es gab eine Verzögerung des Starts der Forschung. Grundsätzlich hat der ABS-Ablauf aber gut funktioniert und eine gut laufende Beziehung mit den zuständigen Behörden in Südafrika wurde aufgebaut.
Was empfehlen sie?
Beginnen Sie frühzeitig damit, sich über ABS und wie es sich auf Ihre Forschung bezieht, zu informieren. Es kann dauern, die benötigten Dokumente zu erhalten und indem Sie früh anfangen können Sie mithelfen, Verzögerungen bei Ihrer Forschung zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen.
Die nationale Kontaktstelle sollte immer kontaktiert werden, um herauszufinden, was getan werden muss. Seien Sie mit den Behörden transparent, was Ihre beantragte Forschung angeht.
Einen südafrikanischen Kooperationspartner zu haben, der die lokalen Behörden kontaktiert und den Prozess unterstützt, war sehr hilfreich. Bitten Sie Ihren Partner, Sie und den ABS-Prozess zu unterstützen.