German Nagoya Protocol HuB – was ist das?
„German Nagoya Protocol HuB“, oder kurz GNP HuB, ist ein Projekt, das von der deutschen Regierung finanziert wird.
Warum „HuB“? HuB steht für „Hilfe und Beratung“. Im Englischen bedeutet der Begriff Hub „Zentrum“. Das Ziel des Projekts ist es, Forschenden in Deutschland zu helfen, die rechtlichen Verpflichtungen unter dem Nagoya-Protokoll besser zu verstehen.
Wir stellen Informationen zu folgenden Themen bereit:
- Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing, ABS) in Ländern, die biologisches Material („genetische Ressourcen“) für die Forschung zur Verfügung zu stellen; und
- die EU ABS-Verordnung, die Umsetzungsverorndung und das dazugehörige deutsche Gesetz.
Wer führt das Projekt durch?
Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH (DSMZ)
Das GNP HuB-Projekt wird vom Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH geleitet. Die DSMZ ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft und des Leibniz-Forschungsverbunds Biodiversität (LVB). Mit mehr als 79.000 Artikeln, darunter Bakterienstämme, menschliche und tierische Zelllinien, Pflanzenviren und Antiseren, Bakteriophagen und verschiedene Arten bakterieller genomischer DNA, ist es das vielfältigste biologische Ressourcenzentrum der Welt. Es beherbergt 80% aller Bakterienstämme und verfügt über eine der größten Sammlungen von mikrobiellen Patentablagerungen in Europa und der Welt.
Die DSMZ liefert biologische Ressourcen für die Wissenschaft, Diagnoselabore, nationale Referenzzentren sowie Industriepartner und versendet Material in fast hundert Länder. Forschende aus der ganzen Welt hinterlegen bei der DSMZ biologisches Material. Die Forscherinnen und Forscher der DSMZ betreiben auch Grundlagen- und angewandte Forschung und ABS, wobei ein großer Teil dieser Arbeit in internationaler Zusammenarbeit erfolgt.
Als erste registrierte Sammlung von genetischen Ressourcen, die nach der ABS –Verordnung der Europäischen Union anerkannt ist, stellt die DSMZ sicher, dass das gesamte biologische Material, das sie hat, den nationalen Gesetzen über Zugang und Vorteilsausgleich (ABS) entspricht, und verlangt von den Hinterlegern, dass sie alle damit zusammenhängenden Unterlagen vorlegen. Dies werden dann an die Empfänger des biologischen Materials weitergegeben werden.
Die DSMZ beteiligt sich aktiv an Fragen im Zusammenhang mit dem Nagoya-Protokoll und ABS, indem sie sich an verschiedenen Projekten und Studien beteiligt und die Perspektive der Wissenschaftsgemeinschaft in relevante politische Diskussionen einbringt.
Die DSMZ ist der Zuwendungsemfänger und koordiniert das GNP HuB-Projekt. Die Ansprechpartnerinnen für das Projekt sind Melania Muñoz Garcia und Amber Scholz (info@nagoyaprotocol-hub.de).
Die DSMZ arbeitet zusammen mit dem Konsortium Deutscher Naturwissenschaftlicher Sammlungen (DNFS), dem Verband der Biowissenschaften in Deutschland (VBIO) und der Leibniz-Forschungsgemeinschaft für Biodiversität (LVB) am GNP HuB-Projekt.
Das Konsortium „Deutsche Naturwissenschaftliche Forschungssammlungen“ (DNFS)
Das Konsortium „Deutsche Naturwissenschaftliche Forschungssammlungen“ (DNFS) ist ein Zusammenschluss von naturkundlichen Sammlungen und den zugehörigen Forschungslaboren und Schaumuseen in Deutschland. Mit über 140 Millionen Sammlungsobjekten ist die DNFS einer der weltgrößten Sammlungsverbünde. Weitere Informationen zu ihren Mitgliedern werden auf der Website der DNFS bereit gestellt.
In der Bundesrepublik Deutschland repräsentiert die DNFS damit die deutschen Naturkunde-Sammlungen in ihrer Gesamtheit als wesentliche Forschungsinfrastruktur.
Seit Gründung einer eigenen Arbeitsgruppe zu Access & Benefit-sharing (ABS) im Jahr 2012 beschäftigt sich DNFS intensiv mit Fragen rund um ABS, das Nagoya-Protokoll und seine Umsetzung auf EU- und Bundesebene. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben an der Erstellung des CETAF Code of Conduct mitgewirkt. Dieser ist das erste von der EU-Kommission anerkannte bewährte Verfahren zu ABS und enthält eine Reihe von Arbeitsabläufen, die Naturkundemuseen die rechtssichere Nutzung und Erweiterung ihrer Sammlungen erleichtern. Zusätzlich führen die Mitglieder der ABS-Arbeitsgruppe auch Schulungen zu ABS-Themen an den Mitgliedseinrichtungen durch.
DNFS unterstützt das GNP HuB-Projekt inhaltlich. Unser Projektpartner beim DNFS ist Dirk Neumann.
Leibniz-Forschungsnetzwerk Biodiversität (LFN BioDiv)
In Deutschland gibt es 96 unabhängige Forschungseinrichtungen, die Teil der Leibniz-Gemeinschaft sind. Ihre Arbeit erstreckt sich von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften bis hin zu den Sozial-, Wirtschafts-, Raum- und Geisteswissenschaften.
Das Leibniz-Forschungsnetzwerk Biodiversität (LFN BioDiv) bündelt die komplementären Kompetenzen von 18 Leibniz-Institutionen, deren Forschung sich auf Biodiversität (biologische Vielfalt) bezieht, und bietet eine Plattform zur deutschlandweiten Vernetzung und strategischen Schwerpunktsetzung für Forschung und Zusammenarbeit in der Leibniz-Gemeinschaft. Das LFN BioDiv dient auch als Anlaufstelle für Fragen zur Biodiversität und der damit verbundenen
Forschung und bietet Informationen für Politik, Wirtschaft, Fördereinrichtungen, Medien und Zivilgesellschaft.
Die Mitglieder des LFN BioDiv forschen interdisziplinär zu Biodiversität und geben Einblicke in Themen wie ihrem Verlust und den Auswirkungen des Klimawandels. ABS und das Nagoya-Protokoll sind für eine Reihe dieser Institutionen von großer Bedeutung, da sie genetisches Material für ihre Grundlagenforschung verwenden.
Unsere Projektpartnerin im LFN BioDiv, Dr. Nike Sommerwerk, ist am Museum für Naturkunde Berlin (MfN) angesiedelt. Sie sensibilisiert die LFN BioDiv-Mitglieder und andere Leibniz-Institutionen für Inhalte des Projekts und liefert Beiträge und Unterstützung für die Projektkoordination.
Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin e.V. (VBIO)
Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO e. V.) hat in Deutschland rund 30.000 Mitglieder, darunter Einzelpersonen, Life-Science-Organisationen, Unternehmen und Institutionen, die das gesamte Spektrum der Lebenswissenschaften repräsentieren.
Der VBIO setzt sich dafür ein, Bildung, Ausbildung und Beruf zu fördern. Er engagiert sich in der Fort- und Weiterbildung und für die Verbesserung der Forschungsbedingungen. Der VBIO bringt die Anliegen von Biowissenschaftlern in die Beratung von Politik und Gesellschaft ein und fördert den Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit mit dem Ziel, das Verständnis für die Biowissenschaften zu verbessern. Nähere Informationen unter www.vbio.de.
Access and Benefit Sharing (ABS) ist für viele Mitglieder des VBIO höchst relevant. Der VBIO verfolgt daher seit längerem die politischen Diskussionen über das Nagoya-Protokoll und ABS auf nationaler, EU- und internationaler Ebene und beteiligt sich z. B. durch Stellungnahmen aktiv an den entsprechenden Prozessen. Auch hat sich VBIO aktiv für die Sensibilisierung seiner Mitglieder eingesetzt.
Das Hauptziel des VBIO im Projekt ist es, Forscher an Universitäten in ganz Deutschland zu erreichen, die dringend Unterstützung zu ABS und zum Nagoya-Protokoll benötigen. VBIO berät das GNP HuB Projekt und spielt eine Schlüsselrolle bei der Kommunikation.
Unsere Projektpartnerin, Dr. Kerstin Elbing, ist in der Berliner Geschäftsstelle des VBIO angesiedelt.
Unsere Finanzierung
Das Projekt „German Nagoya Protocol HuB“ wird durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) finanziert mit Mitteln vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die Finanzierungsdauer geht von Oktober 2019 bis September 2022.
Das Bundesamt für Naturschutz
Das BfN ist die wissenschaftliche Behörde der deutschen Regierung, die für den nationalen und internationalen Naturschutz zuständig ist. Es unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf technischer und wissenschaftlicher Ebene, führt eigene Forschung durch, setzt Förderprogramme um und stellt die Einhaltung bestimmter Gesetze sicher.
Das BfN ist zuständig für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls, die EU-ABS-Verordnung und das dazugehörige deutsche Gesetz in Deutschland.
Entscheidungen bezüglich des Umgangs mit genetischen Ressourcen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft werden in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung getroffen. Für den Umgang mit genetischen Ressourcen, bei welchen es sich um menschliche Erreger handelt, werden Entscheidungen zur Umsetzung in Absprache mit dem Robert Koch-Institut getroffen.
Unser Ansprechpartner beim BfN ist Herr Thomas Greiber, Leiter des Fachgebiets I 1.5 Zuständige Nationale Behörde für das Nagoya-Protokoll.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Das BMU ist das Ministerium, das für das Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) und das Nagoya-Protokoll in Deutschland verantwortlich ist. Es berichtet an das Sekretariat des CBD über den Fortschritt Deutschlands bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls und ist verantwortlich für Deutschlands Verpflichtungen nach der EU Verordnung Nr. 511/2014.
Der National Focal Point für das Nagoya-Protokoll in Deutschland, Herr Stefan Lütkes, sitzt im BMU.