• GNP HuB
    • Über uns
    • Netzwerk
    • Bibliothek
    • Podcasts
    • Neuigkeiten
    • Kalendar
  • ABS
    • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Build your ABS Strategy – Checkliste
    • Vorteilsausgleich
    • Video: Nagoya For Newbies
    • ABS – Umgang mit praktischen Herausforderungen
    • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
    • ABS Stories
  • Compliance
    • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
    • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
    • Was sind meine Verpflichtungen?
    • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Nutzerkontrollen
    • Folgen bei Nichteinhaltung der Regeln
  • Ihre Institution
    • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
    • Wer ist in Ihrer Einrichtung zuständig?
    • Leitfaden für Institutionen
    • Registrierte Sammlungen
    • Compliance Stories
  • FAQ und mehr
    • FAQ
    • Mythbusters
    • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Aktuelle Themen
  • Kontakt
  • Englisch
Nagoyaprotocol-hubNagoyaprotocol-hub
  • GNP HuB
    • Über uns
    • Netzwerk
    • Bibliothek
    • Podcasts
    • Neuigkeiten
    • Kalendar
  • ABS
    • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Build your ABS Strategy – Checkliste
    • Vorteilsausgleich
    • Video: Nagoya For Newbies
    • ABS – Umgang mit praktischen Herausforderungen
    • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
    • ABS Stories
  • Compliance
    • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
    • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
    • Was sind meine Verpflichtungen?
    • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Nutzerkontrollen
    • Folgen bei Nichteinhaltung der Regeln
  • Ihre Institution
    • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
    • Wer ist in Ihrer Einrichtung zuständig?
    • Leitfaden für Institutionen
    • Registrierte Sammlungen
    • Compliance Stories
  • FAQ und mehr
    • FAQ
    • Mythbusters
    • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Aktuelle Themen
  • Kontakt
  • Englisch

Die ABS-Welt verstehen

Unsere Infografik hilft Ihnen bei der Frage, ob Ihre Forschung Verpflichtungen zum Zugang und Vorteilsausgleich nach sich zieht.

Einige Länder in der Europäischen Union (bspw. Frankreich, Spanien und Kroatien) haben Gesetze zum Zugang und Vorteilsausgleich. Daher sind die Schritte 1-3 auch für Material anwendbar, das von innerhalb der Europäischen Union (aber von außerhalb Deutschlands) stammt.

Laden Sie die Infografik zur ABS-Welt hier herunter.

Der Nutzer kann die Infografik verwenden, sie insbesondere verbreiten, vervielfältigen und auf der eigenen Website einbinden. Nicht erlaubt ist eine Bearbeitung der Infografik. Bei Nutzung der Infografik bitten wir, auf die HuB-Website (https://www.nagoyaprotocol-hub.de) zu verweisen.

Willkommen in der Access and Benefit-Sharing Welt (ABS-Welt)

Folgen Sie diesem Entscheidungspfad, wenn Sie nichtmenschliches biologisches Material von außerhalb Deutschlands für Ihre Forschung nutzen.

In der ABS-Welt gibt es zwei Teile. Der erste Teil betrifft die Gesetze des Landes, aus dem das Material ursprünglich stammt, und die den Zugang und Vorteilsausgleich regulieren. Der zweite Teil betrifft die Gesetze, die in der Europäischen Union die Sorgfaltspflichten unter dem Nagoya-Protokoll regeln.

Überprüfen Sie, wo das Material herkommt. Hat dieser Staat ABS-Gesetze?

Remember to comply with other laws, e.g. nature protection laws.

Achtung!
Selbst wenn das Land das Nagoya-Protokoll unterzeichnet hat, können Sie die ABS-Welt verlassen, wenn das Land keine nationale ABS-Gesetzgebung hat

Überprüfen Sie, ob diese Gesetze auf Sie anwendbar sind

Sind die ABS-Gesetze auf Ihr Forschungsmaterial anwendbar?

Sind die ABS-Gesetze auf Ihre Forschungstätigkeit anwendbar?

Wird die Forschungstätigkeit vom zeitlichen Anwendungsbereich der ABS-Gesetze erfasst?

There might be a specific ABS law or the ABS rules might be included in other general laws. If these laws don‘t apply to you, you can leave the ABS world.

Es ist wichtig, dass Sie dokumentieren, warum ABS nicht auf Sie anwendbar ist.

Zuerst die ABS-Genehmigung einholen und dann mit der Forschung beginnen

Attention Achtung

Tipps:

An dieser Stelle sollten Sie die Checkliste für Ihre ABS-Strategie abarbeiten:

  • Überprüfen Sie Ihre to-do-Liste.
  • Überprüfen Sie, was Sie für Ihre Forschung benötigen.
  • Überlegen Sie, welche Vorteile Sie teilen und in die Verhandlungen einbringen könnten
  • Entwerfen Sie einen Plan für den gesamten Forschungsprozess, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden

Das ABS-Verfahren ist in jedem Land unterschiedlich. Möglicherweise brauchen Sie eine Genehmigung und Sie müssen ein Vorteilsausgleichsabkommen vereinbaren. In manchen Ländern gibt es vereinfachte Verfahren für akademische Forschung. Das Verfahren kann also sehr viel weniger kompliziert sein als es auf den ersten Blick scheint!

Comply with your ABS permit. If you don‘t, you could be sanctioned by the country where the material came from. You also have to comply with your benefit-sharing agreement!

Access and benefit-sharing systems work! Check it out!

Berichten Sie uns, inwiefern Ihr Projekt Vorteile mit dem Bereitstellerland geteilt hat!

Compliance-Verpflichtungen in der EU bestehen zusätzlich zu den ABS-Verpflichtungen im Bereitstellerland.

Überprüfen Sie, ob Sie zusätzliche Verpflichtungen in der Europäischen Union haben!

Enthält das Material DNA und Derivative, z.B. Enzyme usw.?

Forschen Sie zur genetischen und/oder zur biochemischen Zusammensetzung des Materials?

Haben Sie das Material ursprünglich am oder nach dem 12. Oktober 2014 erhalten?

Ist das Bereitstellerland Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls?

Selbst wenn Sie keine rechtlichen Pflichten in der EU haben, müssen Sie dennoch die Pflichten einhalten, die in der ABS-Genehmigung und -Vereinbarung mit dem Bereitstellerland geregelt sind .

Mehr verlangt die Europäische Union nicht!

Überprüfen Sie, ob Sie eine Sorgfaltserklärung einreichen müssen!

Reichen Sie Ihre Sorgfaltserklärung über das Online-Portal ein – es ist ganz einfach!

Non-commercial researchers submit their due diligence declaration after they have got all their material and before their research ends. The due diligence declaration is only required if the research is third party (public or private) funded.

If you develop a product, an additional declaration is required in the last phase of product development.

Diese letzten Schritte im Hinblick auf Compliance sind für alle verpflichtend.

Was kann das BfN im Falle einer Verletzung von Sorgfaltspflichten tun?

Erfüllen Sie alle Pflichten, die in den ABS-Unterlagen geregelt sind.

Bewahren Sie alle Unterlagen 20 Jahre lang auf, nachdem Ihre Forschung beendet ist. Dies ist gesetzlich geregelt.

Geben Sie die Unterlagen an Dritte weiter, die Material von Ihnen erhalten.

Unterstützen Sie die Kontrollen, die die zuständige Behörde durchführt.

Glückwunsch!

Your research made a contribution to support conservation and sustainable use of biodiversity in the country where the material came from.

You have successfully eliminated the risk to your reputation and the risk of legal consequences from non-compliance.

 

The German Nagoya Protocol HuB is financed by the Federal Agency for Nature Conservation (Bundesamt für Naturschutz) with funds from the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

 

 

© 2023 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.