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Vietnam

ABS Stories

Aus Erfahrungen lernen: Vietnam

Slide Nur 5 Monate bis zur ABS-Genehmigung!

Institut: Ein Institut in Deutschland im Bereich Meeresforschung

Biologisches Material: Großalgen, wie Seetang

Forschungsfeld: Biochemie

Forschung: Grundlagen- und angewandte Forschung, nicht-kommerziell

Schwerpunkt: Die Diversität und Häufung von Großalgen, potenzieller Nutzen für die Kosmetikindustrie und Anbautechniken.

Kooperationspartner: Das Material wurde mit allen fünf Projektpartnern, inklusive vier Forschungsinstituten (eines in Deutschland und drei in Vietnam) und einem deutschen Industriepartner geteilt.

Materialbeschaffung: Die Proben wurden von den vietnamesischen Partnern und WissenschaftlerInnen des deutschen Forschungsinstituts im Feld gesammelt.

Finanzierung: Privat

Finanzierungsdauer: 2018-2020

Fotos: M. Teichberg

ABS-Prozess

Zeitaufwand für den Prozess in Vollzeit: 4 Wochen

Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Dokumente: 5 Monate

Bearbeitungsdauer der ABS-Bewerbung: 3,5 Monate

Benötigte ABS-Dokumente: Vorherige Einverständniserklärung (Forschungsvereinbarung), Vereinbarung zum Vorteilsausgleich, eine ABS-Genehmigung, eine Materialtransfervereinbarung zwischen dem Akteur, der das Material zu Verfügung stellt und dem, der das Material annimmt.

Weitere benötigte Dokumente: Forschungserlaubnis, Sammlungserlaubnis

Vor Beginn des Prozesses wurden die deutschen Forschenden von einer anderen Person aus demselben Institut bezüglich des ABS-Prozesses beraten.

Eine Voraussetzung für den ABS-Prozess war ein Forschungsabkommen zwischen den verschiedenen Instituten, welche zum Projekt gehörten. Dieses Abkommen wurde als vorherige Einverständniserklärung (Prior Informed Consent – PIC) gewertet. Die Finalisierung dieses Dokuments dauerte länger als der gesamte ABS-Prozess an sich. Sobald das Abkommen von den LeiterInnen der jeweiligen Institute unterschrieben wurde, ging der Prozess voran.

Danach gab es zwei wesentliche Schritte, die die Registrierung und das Einsenden einer Bewerbung für eine ABS-Genehmigung enthielten.

Die vietnamesischen Partner unterstützten den gesamten Prozess. Zusätzlich gab es auch direkte Kommunikation zwischen den vietnamesischen Behörden und dem deutschen Forschungsinstitut per E-Mail. Die vietnamesischen Behörden haben immer schnell geantwortet.

Die ABS-Genehmigung wurde vom Ministry of Natural Resources and Environment (Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt) ausgestellt.

Das international anerkannte Compliance Zertifikat wurde im ABS Clearing House veröffentlicht.

Fotos: M. Teichberg

Vorteilsausgleich

Die Vorteilsausgleichsabkommen sind in zwei Forschungsabkommen festgehalten. Ein Abkommen wurde zwischen dem Industriepartner und dem deutschen Forschungsinstitut geschlossen und das andere zwischen dem deutschen Forschungsinstitut und den vietnamesischen Partnern (worin auch die Rolle des Industriepartners definiert wird). Falls der Industriepartner Ansprüche auf das geistige Eigentum stellt, wird der Vorteil mit dem deutschen Forschungsinstitut geteilt. Das zweite Abkommen sichert dann ab, dass das deutsche Forschungsinstitut die Vorteile mit Vietnam teilt.

Die WissenschaftlerInnen haben rechtliche Beratung von der internen Rechtsabteilung und externen Beratern in Anspruch genommen, um die Abkommen zu erarbeiten.

Welche Vorteile gibt es bis jetzt?

  • Ergebnisse werden mit den Kooperationspartnern geteilt
  • Koautorenschaft bei den Veröffentlichungen von den vietnamesischen und deutschen Forschenden
  • Bereitstellung von Finanzmitteln für internationalen Reisen nach Deutschland, um die Proben gemeinsam aufzubereiten, das Projekt mit den Partnern zu besprechen, und die vietnamesischen Partner dem Industriepartner vorzustellen
  • Bereitstellung von Finanzmitteln für eine Forschungsinfrastruktur und Ausrüstung für die kooperierenden vietnamesischen Institute

 

Wenn das Projekt in eine kommerzielle Phase übergeht, wird erwartet, dass die Algenbauern und die lokalen Gemeinden in Vietnam durch die Entwicklung einer neuen Wertschöpfungskette profitieren würden.

Ratschläge für andere Forschende, die biologisches Material aus Vietnam beziehen

Das Forschungsinstitut in Deutschland hat positive Erfahrungen mit ABS in Vietnam gemacht, auch wenn es einige typische Herausforderungen gab, wie beispielsweise die Sprachbarriere und Unwissen, wie der ABS-Prozess genau funktioniert.

Was empfehlen die Beteiligten?

Planen Sie genug Zeit für den ABS-Prozess ein, bleiben Sie geduldig und machen sie einen Schritt nach dem anderen. Vor allem das Erstellen der Abkommen mit den verschiedenen Instituten hat einiges an Zeit in Anspruch genommen. Überlegen Sie sich, welche Schritte frühzeitig gemacht werden können, eventuell sogar bevor Ihr Forschungsprojekt genehmigt wird oder bevor Sie überhaupt anfangen, den Projektantrag zu schreiben!

Selbst Ihre lokalen Partner sind möglicherweise nicht mit dem ABS-Prozess vertraut und unsicher, wie vorgegangen wird. Kontaktieren Sie die nationale Kontaktstelle, um herauszufinden, wie der Prozess funktioniert und seien Sie gegenüber den zuständigen Behörden transparent über Ihre Arbeit.

Berücksichtigen Sie mögliche kulturelle Unterschiede und überlegen Sie sich, wie Sie mit Sprachbarrieren umgehen werden. Ihre örtlichen Kooperationspartner werden darin eine wichtige Rolle spielen. Ohne die Forschungspartner in Vietnam wäre das Koordinieren des ABS-Prozesses mit den lokalen Behörden sehr schwierig geworden.

Ziehen Sie eine Rechtsberatung in Betracht. In diesem Fall war es notwendig, um das Abkommen zwischen den Forschungsinstituten und das Abkommen zwischen dem deutschen Forschungsinstitut und dem Industriepartner zu erarbeiten.

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Verpasst? Kein Problem!

Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

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Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.