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Vietnam

ABS Stories

Aus Erfahrungen lernen: Vietnam

Slide Nur 4 Monate bis zur ABS-Genehmigung!

Institut: Eine deutsche Universität

Biologisches Material: Fäkalproben (Kalksteinlanguren)

Forschungsfeld: Biologie

Forschung: Grundlagenforschung, nicht-kommerziell

Schwerpunkt: Sequenzierungstechnologie und -analyse wurde angewandt, um die Mikrobiom-Diversität zwischen dem Kalkstein- und dem Waldlanguren zu verstehen. Diese Forschung wird im Rahmen einer Doktorarbeit von einem vietnamesischen Studierenden in Deutschland durchgeführt. Die beteiligten Arten sind in Vietnam vom Aussterben bedroht.

Materialbeschaffung: Das Material wurde im Feld von Forschungsassistenten, Förstern in dem relevanten Naturreservoir und dem vietnamesischen Doktoranden gesammelt.

Kooperationspartner: Zwei Universitäten (eine in Deutschland und eine in Vietnam)

Finanzierung: Deutsche Forschungsgemeinschaft

 

Fotos: Truong Nguyen

ABS-Prozess

Dauer bis zur ersten Antwort der nationalen Kontaktstelle: 4 Wochen

Dauer bis zum Erhalt aller ABS-Dokumente: 4 Monate

Benötigte ABS-Dokumente: Eine Vereinbarung mit den lokalen Behörden (die das Material bereitstellen) und eine ABS-Genehmigung von MONRE

Weitere benötigte Dokumente: Kooperationsvertrag mit der lokalen Universität, Projektdurchführungslizenz, Exportgenehmigung (CITES)

Nützliche Informationen zu ABS in Vietnam können Sie im ABS Clearing House und auf der nationalen ABS-Website von Vietnam finden.

Da eine Kooperation mit einem lokalen Institut eine Voraussetzung für den Beginn des ABS-Prozesses ist, unterschrieben die deutsche und die vietnamesische Universität ein Absichtserklärung (Memorandum of Understanding – MoU).

Der ABS-Prozess beinhaltete daraufhin drei Schritte: Als erstes wurde eine Anfrage für eine Projektdurchführungslizenz an das Ministerium of Agriculture and Rural Development (MARD) gestellt. Diese Anfrage wurde von einem offiziellen Brief von den vietnamesischen Partnern, einer Kopie des Forschungsantrags (auf Vietnamesisch und Englisch) und der MoU unterstützt. Das MARD antwortete binnen einer Woche.

Im zweiten Schritt wurde die Projektdurchführungslizenz des MARD bei den lokalen Behörden in der Gegend, in der die Forschung stattfinden sollte, eingereicht. Diese Behörden waren die Bereitsteller des Materials und haben einer Umsetzung des Projektes zugestimmt.

Im letzten Schritt wurden alle Dokumente, einschließlich der Dokumente vom MARD und den lokalen Behörden, zusammengeführt und beim Ministry of Natural Ressources and Environment (MONRE) eingereicht mit der Bitte um eine ABS-Genehmigung.

 

Fotos: Truong Nguyen

Vorteilsausgleich

Auf welche Vorteile wurde sich geeinigt?

  • Berichterstattung der finalen Resultate der Analyse an Stakeholder und lokale Behörden der Forschungsgegend
  • Die Verbesserung unseres Verständnisses der Biodiversität in Vietnam, vor allem über die Darmmikrobiome und Nahrungspflanzen der Langurspezies
  • Training für Austauschstudierende und die Arbeit an weiteren gemeinsamen Projekten
  • Austausch von biologischen Proben
  • Das Teilen der Ergebnisse unter den Kooperationspartnern
  • Mitautorenschaft bei Veröffentlichungen der vietnamesischen und deutschen Forschenden

Ratschläge für andere Forschende, die Material aus Vietnam beziehen

Die Universität hat eine positive Erfahrung mit ABS in Vietnam gemacht. Was empfehlen die Beteiligten?

Kontaktieren Sie die nationale Kontaktstelle, um herauszufinden, was Sie zu tun haben und seien sie bei den Behörden transparent mit ihrer Arbeit.

Um an dem ABS-Prozess arbeiten zu können, ist ein Kooperationspartner in Vietnam und eine Kooperationsvereinbarung eine Voraussetzung. Beginnen Sie frühzeitig damit herauszufinden, mit wem sie arbeiten und damit, die Kooperationsvereinbarung auszuarbeiten. Wenn Sie vorher noch keine Kooperation hatten, könnte dieser Schritt einiges an Zeit in Anspruch nehmen.

Es kann sehr hilfreich sein, wenn Ihr Kooperationspartner in Vietnam den ABS-Prozess unterstützt, unter anderem bei der direkten Kommunikation mit den Behörden und dem Bereitstellen von unterstützenden Unterlagen, falls notwendig.

Die vietnamesischen Behörden akzeptieren nicht alle Anträge auf Englisch. Seien Sie sich bewusst, dass einige Dokumente auf Vietnamesisch übersetzt werden müssen. Diese Übersetzungen müssen zertifiziert werden.

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Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

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Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.