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Werkzeuge und Ressourcen für ABS

Slide Es gibt eine Reihe von Tools und Ressourcen, die den ABS-Prozess unterstützen!
ABS Clearing House
ABS-Guidelines für Forschende
Nagoya Look-up Service
Einfach erklärte Videos
Länder-spezifische Ressourcen
Muster-vereinbarungen

ABS Clearing House

Was ist das ABS Clearing House?

Das ABS Clearing House ist eine Informationsplattform, die:

  • Forschenden helfen soll, Informationen darüber zu finden, wie sie legal Zugang zu Forschungsmaterial (und dazugehörigem traditionellen Wissen) erhalten können

 

  • Bereitstellerländern dabei helfen soll, Informationen darüber zu finden, wie das Material nach dem Verlassen des Landes genutzt wird.

 

Das ABS Clearing House sollte immer Ihre erste Anlaufstelle sein!

Wenn Sie herausfinden möchten, ob ABS auf Sie zu trifft, sehen Sie zuerst auf der Website des ABS Clearing House nach. Auch wenn das eine großartige Ressource ist, ist sie nicht immer perfekt. Manchmal können Informationen fehlen oder veraltet sein. Das sollten Sie bedenken und falls notwendig nach anderen Informationsquellen suchen!

Welche Informationen sind im ABS Clearing House zu finden?

Es gibt viele Informationen im ABS Clearing House. Auf den ersten Blick kann das überwältigend wirken, aber Sie werden einen Weg hindurch finden.

Was können Sie dort finden?

Vertragsparteistatus und den Zeitpunkt, zu dem das Land Vertragspartei wurde

Diese Information wird vom Sekretariat des Übereinkommens über biologische Vielfalt zur Verfügung gestellt. Sie können sich zu 100% auf diese Information verlassen.

National Focal Point

Die nationale Kontaktstelle, auch als NFP (National Focal Point) abgekürzt, ist offiziell dafür verantwortlich, Informationen zum Zugang und Vorteilsausgleich, Abläufe, etc. zur Verfügung zu stellen.

In den meisten Fällen ist der beim NFP genannte Ansprechpartner die Person, die Sie zuerst kontaktieren. Es kann allerdings sein, dass diese Person eher eine politische Funktion innehat und Sie eine andere zuständige Behörde kontaktieren müssen (siehe unten).

 

Achtung!

  • Seien Sie nicht überrascht, wenn manche Personen, die im ABS Clearing House aufgelistet sind, eine E-Mail Adresse von beispielsweise Gmail oder Yahoo haben. In einigen Ländern gibt es für Beamte in Behörden oder anderen Regierungseinrichtungen keine besondere Regierungs-Email-Adresse.

 

  • Ihre E-Mail kommt möglicherweise zurück – manchmal sind die Kontaktdaten im ABS Clearing House nicht aktuell.

Competent National Authority

Eine zuständige nationale Behörde, auch CNA (Competent National Authority), ist beispielsweise dafür verantwortlich, den Zugang zum Material zu genehmingen, Beweise dafür zu liefern, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, und zu anwendbaren Verfahren zu beraten, etc.

In manchen Ländern gibt es verschiedene CNAs, die verantwortlich für den Zugang zu verschiedenen Materialien oder Materialien an verschiedenen Orten sind.

 

Achtung!

  • Seien Sie nicht überrascht, wenn manche Person, die im ABS Clearing House aufgelistet sind, eine E-Mail-Adresse von beispielsweise Gmail oder Yahoo haben. In einigen Ländern gibt es für Beamte in Behörden oder andern Regierungseinrichtungen keine besondere Regierungs-Email-Adresse.

 

  • Ihre E-Mail kommt möglicherweise zurück – manchmal sind die Kontaktdaten im ABS Clearing House nicht aktuell.

Nationale Zugangs- und Vorteilsausgleichsmaßnahmen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien)

Das Nagoya-Protokoll muss auf nationaler Ebene umgesetzt werden, um für Forschende konkrete Verpflichtungen nach sich zu ziehen.

Länder können verschiedene Arten von Maßnahmen einführen, dazu gehören Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verfahren.

Achtung! Nur weil im ABS Clearing House keine Maßnahmen gelistet sind, bedeutet das nicht, dass keine existieren.

Verfahren

Manche Länder stellen eine Liste von Schritten oder Visualisierungen des nationalen Zugangs- und Vorteilsausgleichsprozesses und welche Schritte gemacht werden müssen, zur Verfügung.

Mustervereinbarungen

Manche Länder haben Vorlagen für Vereinbarungen entwickelt, die für Vorteilsausgleichsabkommen genutzt werden.

Achtung! Die Vorlagen sind nicht immer im ABS Clearing House aufgelistet.

Internationally Recognized Certificate of Compliance (IRCC)

Ein International Anerkanntes Zertifikat über Compliance (Internationally Recogniced Certificate of Compliance – IRCC) ist ein schriftlicher Beweis dafür, dass das Material nach den national geltenden Gesetzen zu Zugang und Vorteilsausgleich entnommen wurde. Das Clearing House generiert die Genehmigung basierend auf den Informationen der zuständigen Behörden im Land, welches das Material zu Verfügung gestellt hat.

Manchmal werden auch Kopien von nationalen Genehmigungen in das ABS Clearing House hochgeladen.

Forschenden wird nicht direkt ein IRCC ausgestellt!

Wenn Sie ein IRCC haben möchten, müssen Sie im ABS Clearing House nachsehen, ob eines publiziert wurde.

Kein IRCC? Keine Sorge! Es ist in Deutschland nicht verpflichtend, ein IRCC vorzuweisen, um zu beweisen, dass Sie sich an das Nagoya-Protokoll halten. Nationale Genehmigungen, etc. sind für diesen Zweck ausreichend.

Nationale Datenbanken oder Webseiten

Manche Länder haben auf nationaler Ebene Webseiten oder Clearing Houses mit detaillierten Informationen zu Zugang und Vorteilsausgleich.

Zwischenberichte

Diese Berichte können Informationen darüber enthalten, ob Zugangs- und Vorteilsausgleichsregulierungen im Land existieren. Das kann insbesondere hilfreich sein, wenn die ABS Regelungen nicht auf der Website des ABS Clearing House stehen.

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf diese Informationen – sie können unvollständig sein! Zum Beispiel können relevante Gesetze existieren, die nicht im ABS Clearing House gelistet sind!

Manche Nicht-Mitglieder haben nationale Gesetze zu Zugang und Vorteilsausgleich, die im Länderprofil aufgelistet werden.

Die Informationen im ABS Clearing House stehen nicht immer auf Englisch zur Verfügung. Es kann sein, dass Sie KollegInnen oder Ihren Kooperationspartner bitten müssen, Ihnen bei der Sprachbarriere zu helfen.

ABS-Guidelines für Forschende

Verschiedene Organisationen wie das Consortium of European Taxanomic Facilities (CETAF), die deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Schweizerische Akademie der Wissenschaften, haben Richtlinien zur Unterstützung von wissenschaftlich Forschenden mit ABS entwickelt.

 

CETAF Verhaltenskodex und Bewährte Verfahren

Der CETAF Verhaltenskodex für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich ist von der Europäischen Union als erstes Bewährtes Verfahren für ABS anerkannt. Dabei handelt es sich um umfassende Richtlinien für nichtkommerzielle Forschungseinrichtungen, die Wissenschaftler und Techniker bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Der Kodex liefert die geeigneten Instrumente, um die Verpflichtungen der EU-ABS-Verordnung wie den gerechten Vorteilsausgleich mit den Herkunftsländern, den das Nagoya Protokoll schaffen soll, einzuhalten.

Mehr Informationen

Nutzung genetischer Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens in der akademischen Forschung. Ein Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich

Dieser, von der Schweizerischen Akademie der Wissenschaften entwickelte, Good-Practice-Leitfaden gibt einen Überblick über ABS und die Auswirkungen auf die akademische Forschung. Dieser Leitfaden soll Forschende, ForschungsmanagerInnen und AbteilungsleiterInnen unterstützen und Informationen bereitstellen, die sowohl für die Planungs- als auch für die Umsetzungsphase von Forschungsprojekten, die für das Nagoya-Protokoll relevant sind, hilfreich sind.

 

DFG-Richtlinien für Finanzierungsanträge für Forschungsprojekte im Geltungsbereich der CBD

Die deutsche Forschungsgemeinschaft hat erklärende Richtlinien für Zugang und Vorteilsausgleich entwickelt (sowohl auf englisch als auch auf deutsch vorhanden), welche wissenschaftlich Forschenden einen Überblick darüber geben, welche Relevanz das Nagoya- Protokoll für Ihre Forschung hat.

Mustervereinbarungen für den Vorteilsausgleich

Mustervereinbarungen sind standardisierte vertragliche Formulierungen, die als Basis für Vorteilsausgleichsvereinbarungen genutzt werden können.

Es wurden einige Mustervereinbarungen entwickelt, um den ABS-Prozess zu unterstützen, zum Beispiel von professionellen Verbänden und den Regierungen von Ländern, die Material für Forschungszwecke zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen hierzu, finden Sie auf der Seite zum Vorteilsausgleich.

Hilfreiche Veröffentlichungen

Wenn Sie sich für die Zugangs- und Vorteilsausgleichsmaßnahmen verschiedener Länder interessieren, gibt es mehrere nützliche Veröffentlichungen, die vom deutschen Bundesamt für Naturschutz herausgegeben wurden.

 

Umsetzung des Nagoya-Protokolls – Erfüllung von neuen Verpflichtungen aufgrund von aktuellen Problemstellungen

Der erste Teil dieses Dokuments befasst sich mit Zugangsmaßnahmen in einer Reihe von Ländern auf der ganzen Welt: Vietnam, Südkorea, Malaysia, Australien, Südafrika, Kamerun, Äthiopien, Kenia, Brasilien, Argentinien, Costa Rica, Ecuador, Peru, Frankreich und Spanien.

Der zweite Teil des Dokuments behandelt aktuelle Themen wie Sorgfaltspflichten, digitale Sequenzinformationen über genetische Ressourcen (DSI), vertragliche Rechte usw.

Sie können das Dokument hier herunterladen.

 

Die Vilm Dialoge

In 2017 und 2018 veranstaltete das Bundesamt für Naturschutz zwei Treffen auf der Ostseeinsel Vilm. Es kamen Menschen aus der ganzen Welt, um die Zugangsmaßnahmen in ihren Ländern zu erläutern.

Beim ersten Dialog im Jahr 2017 wurden die ABS-Maßnahmen in Australien, Brasilien, Costa Rica, Äthiopien, Indien, Kenia, Mexiko, Peru, den Philippinen, Südafrika und Vietnam untersucht. Der Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.

Beim zweiten Dialog im Jahr 2018 wurden die ABS-Maßnahmen in Antigua und Barbuda, Benin, Bhutan, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Frankreich, Guatemala, Madagaskar, Malaysia, der Republik der Seychellen und Uganda untersucht. Der Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.

Länderspezifische Ressourcen

Es gibt eine Reihe von Ressourcen über ABS in verschiedenen Ländern. Dazu gehören Factsheets, wissenschaftliche Arbeiten und nationale Websites (auch bekannt als „National ABS Clearing House“) usw. Solche Ressourcen können sehr hilfreich sein.

Inoffizielle Informationsquellen können zwar nützlich sein, sind aber auch kein Ersatz für Informationen von den Behörden, die im Bereitstellerland für ABS zuständig sind. Informationen aus inoffiziellen Quellen können falsch oder veraltet sein. Sie müssen sie überprüfen!

A

Antigua und Barbuda

Informationen zu Antigua und Barbuda finden Sie in dem Dokument  „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“,das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlicht wurde, ab Seite 13.

 

Argentinien

Information zu ABS-Verordnungen in Argentinien finden Sie ab Seite 73 des BfN-Dokuments „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“.

Zusätzlich können Sie weitere Informationen auf der Website der Union for Ethical BioTrade finden.

 

Äthiopien

Informationen über ABS in Äthiopien finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Implementation of the Nagoya Protocol Fulfilling new obligations among emerging issues“, ab Seite 55; und
  • „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, ab 18.

 

Australien

In Australien gibt es ABS-Gesetze sowohl auf nationaler als auch auf subnationaler (bundesstaatlicher) Ebene. Welche Gesetze gelten, hängt davon ab, wo Sie auf das Material zugreifen. Informationen zu den nationalen ABS-Gesetzen Australiens finden Sie hier. Informationen über ABS in den Bundesstaaten und Territorien finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen über ABS in Australien finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“, ab Seite 35; und
  • „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, ab Seite 93.

B

Belarus

Informationen über ABS-Regelungen in Belarus finden Sie auf der Website des National Coordination Centre on Access to Genetic Resources and Benefit-Sharing.

 

Belgien

Auf der Website des National Clearing House Mechanism finden Sie Informationen zu den ABS-Regelungen in Belgien.

 

Benin

Sie finden Informationen zu ABS-Regelungen in Benin auf der Website des Benin Information Exchange Center. Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

Weitere Informationen können Sie in der Veröffentlichung  „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“ des Bundesamtes für Naturschutz ab Seite 121 finden.

 

Bhutan

Informationen zu den ABS-Verordnungen in Bhutan finden Sie ab Seite 97 der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“ des Bundesamtes für Naturschutz.

 

Brasilien

Informationen über ABS in Brasilien finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • Implementation of the Nagoya Protocol Fulfilling new obligations among emerging issues, ab Seite 65; und
  • Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources, ab Seite 39.

 

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet über ABS-Regelungen in Brasilien veröffentlicht.

Es gibt auch eine Fallstudie zur „Phylogenetischen Analyse von Porifera“ in Brasilien in der Publikation „ABS compliance for innovative uses of Marine Biological Resources“ vom European Marine Biological Resource Center.

 

Burkina Faso

Informationen über die Implementierung des Nagoya-Protokolls in Burkina Faso finden Sie auf der Website des Biological Diversity Information Exchange Center-CHM.

 

Burundi

Hier ist ein Link zum burundischen Clearing House. Dort finden Sie Informationen zu den ABS-Regulierungen in Burundi.

C

Chile

Informationen über ABS in Chile finden Sie auf der Website der Union for Ethical BioTrade.

 

Costa Rica

Informationen über die Implementierung des Nagoya-Protokolls in Costa Rica finden Sie auf der Website der National Commission for Biodiversity Management.

Weitere Informationen über ABS in Costa Rica finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“, ab Seite 77; und
  • „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, ab Seite 63.

D

Dänemark

Sie können Informationen zu ABS in Dänemark auf der Website der “Danish Environmental Protection Agency” finden. Bitte beachten Sie, dass es für Material, das aus Grönland gesammelt wurde, zusätzliche Informationen gibt (siehe G).

 

Deutschland

Information zum ABS-Prozess in Deutschland können Sie auf der Website des Bundesamt für Naturschutz finden.

 

Dominikanische Republik

Sie finden Informationen zum ABS-Prozess in der Dominikanischen Republik auf der Website des Ministry of the Environment and Natural Resources.

Weitere Informationen finden Sie ab Seite 87 der Veröffentlichung “Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources “ des Bundesamtes für Naturschutz.

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet über ABS in der Dominikanischen Republik veröffentlicht.

E

Ecuador

Informationen über ABS in Ecuador finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“, abSeite 83; und
  •  “Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, ab Seite 55.

F

Finnland

Informationen über genetische Ressourcen und die Gesetzgebung in Finnland finden Sie auf der Website des nationalen Clearing House Mechanism.

 

Frankreich

Information zu den ABS-Regulierungen in Frankreich finden Sie auf der Website des „Ministry of ecological transition“ hier und hier.

Weitere Informationen über ABS in Frankreich finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  •  „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, ab Seite 67; und
  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“, ab Seite 91.

Die Union for Ethical BioTrade hat ebenfalls ein Factsheet zu den ABS-Regulierungen in Frankreich veröffentlicht.

Es gibt auch mehrere Fallstudien über ABS in Frankreich in der Veröffentlichung „ABS compliance for innovative uses of Marine Biological Resources“ vom European Marine Biological Resource Center.

G

Grönland

Informationen über ABS in Grönland finden Sie auf der Website der Regierung von Grönland.

 

Guatemala

Information zum ABS-Prozess in Guatemala finden Sie in der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources ” des Bundesamtes für Naturschutz ab Seite 111.

 

Guyana

Informationen zu dem ABS-Prozess in Guyana finden Sie auf der Website der Environmental Protection Agency.

H

Honduras

Sie finden Information zum ABS-Prozess in Honduras auf der Miambiente Website.

I

Indien

Informationen zum ABS-Prozess in Indien finden Sie in der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“ des Bundesamtes für Naturschutz ab Seite 30.

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet über ABS in Indien veröffentlicht.

J

Japan

Sie können Information über die Implementierung des Nagoya-Protokolls in Japan auf der Website des Ministry of Environment finden.

K

Kamerun

Informationen über die ABS-Regelungen in Kamerun können Sie auf der Website des National ABS Clearing House for Cameroon finden.

Zusätzlich dazu finden Sie weitere Informationen in der Veröffentlichung „Implementation of the Nagoya Protocol Fulfilling new obligations among emerging issues“ des Bundesamtes für Naturschutz ab Seite 49.

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet zu ABS in Kamerun zusammengestellt.

 

Kenia

Informationen über ABS in Kenia finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, ab Seite 55; und
  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“, ab Seite 59.

 

Kolumbien

Auf der Website des Ministeriums für Umwelt und Nachhaltigkeit finden Sie weitere Informationen zu ABS-Regelungen in Kolumbien.

 

Republik Korea (Südkorea)

Sie finden Informationen zu ABS-Regelungen in der Republik Korea im koreanischen ABS Clearing House.

Zusätzliche Informationen finden Sie ab Seite 23 der Veröffentlichung „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“ des Bundesamtes für Naturschutz.

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet zu ABS in Südkorea zusammengestellt.

M

Madagaskar

Informationen über die Implementierung des Nagoya-Protokolls in Madagaskar finden Sie auf der Website des Information Exchange Center (CHM) of the Convention on Biological Diversity.

Weitere Informationen zu ABS in Madagaskar finden Sie in der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources ” des Bundesamtes für Naturschutz ab Seite 35.

Zusätzlich hat die Union for Ethical Biotrade ein Factsheet über ABS in Madagaskar veröffentlicht.

 

Malaysia

Informationen über ABS in Malyasia finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, ab Seite 23; und
  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues„, ab Seite 27.

 

Malta

Hier finden Sie weitere Informationen über den ABS-Prozess in Malta vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei und Tierrechte.

 

Marokko

Sie finden Informationen zum ABS-Prozess in Marokko auf der Website des nationalen Clearing House Mechanism.

 

Mexiko

Information zum ABS-Prozess in Mexiko können Sie ab Seite 101 in der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“ des Bundesamtes für Naturschutz finden.

Außerdem hat die Union for Ethical Biotrade ein Factsheet zu ABS-Regelungen in Mexiko veröffentlicht.

N

Niederlande

Auf der Website der ABS-Kontaktstelle finden Sie Informationen über die Implementierung des Nagoya-Protokolls in den Niederlanden.

 

Niger

Information zum ABS-Prozess in Niger finden Sie im nationalen Clearing House Mechanism und auf der Website zum Übereinkommen über biologische Vielfalt.

O

Österreich

Informationen über die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Österreich finden Sie auf der Website des österreichischen Umweltbundesamtes.

P

Peru

Informationen über den ABS-Prozess in Peru werden von den zuständigen nationalen Behörden verteilt.

Hier ein Link zum Nationalen Institut für landwirtschaftliche Innovation (INIA), dem Umweltministerium (MINAM) und dem Nationalen Institut für die Verteidigung des Wettbewerbs und den Schutz des geistigen Eigentums (indecopi) (nur auf Spanisch verfügbar).

Weitere Informationen zu ABS in Peru finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, beginnend auf Seite 47; und
  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“ ab Seite 83.

 

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet über ABS in Peru veröffentlicht.

 

Philippinen

Information zum ABS-Prozess auf den Philippinen finden Sie ab Seite 71 der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“ des Bundesamtes für Naturschutz.

 

Portugal

Sie finden Informationen zum ABS-Prozess in Portugal in den FAQs der zuständigen nationalen Behörde.

Informationen zum Nagoya-Protokoll finden Sie hier. Informationen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sind hier und Informationen zum Gesetzesdekret 122/2017 hier zu finden.

S

Republik Seychellen

Informationen zum ABS-Prozess in der Republik Seychellen finden Sie in der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources” des Bundesamtes für Naturschutz ab Seite 45.

 

Südafrika

Auf der Website des Umweltministeriums finden Sie Informationen über den ABS-Prozess in Südafrika.

Weitere Informationen über ABS in Südafrika finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“, ab Seite 41; und
  • „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, beginnend auf Seite 85.

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet zusammengestellt.

 

Spanien

Informationen zur Implementierung des Nagoya-Protokolls von der spanischen Regierung finden Sie hier.

Mehr Informationen gibt es außerdem ab Seite 99 in der Veröffentlichung „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“ des Bundesamtes für Naturschutz.

Es gibt auch mehrere Fallstudien über ABS in Spanien in der Veröffentlichung „ABS compliance for innovative uses of Marine Biological Resources“ vom European Marine Biological Resource Center.

 

Schweden

Hier finden Sie Informationen zum ABS-Prozess von der schwedischen Umweltschutzbehörde auf Schwedisch.

 

Schweiz

Informationen über die Implementierung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz finden Sie auf der Website des Bundesamts für Umwelt.

T

Thailand

Hier finden Sie ein Factsheet von der Union for Ethical BioTrade zu ABS in Thailand.

 

Tschechien

Informationen über ABS-Regulierungen in Tschechien finden Sie auf der ABS Information Platform .

 

Türkei

Für die Türkei finden Sie hier ein Factsheet von der Union for Ethical BioTrade.

U

Uganda

Informationen über die Implementierung des Nagoya-Protokolls in Uganda finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen gibt es in der Veröffentlichung „Vilm ABS Dialogue 2018 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“ des Bundesamtes für Naturschutz ab Seite 81.

 

Ungarn

Auf der Website des ungarischen Clearing House finden Sie Informationen zum ABS-Prozess.

 

Uruguay

Auf der Website des Ministerium für Wohnungsbau und Raumordnung (MVOTMA) finden Sie Informationen zu den ABS-Regelungen in Uruguay.

V

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Hier finden Sie Informationen der Regierung zu den ABS-Regelungen im Vereinigten Königreich.

 

Vietnam

Vietnam hat ein nationales ABS Clearing House mit detaillierten Informationen zum ABS-Prozess, einschließlich eines Leitfadens. Diesen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu ABS in Vietnam finden Sie in zwei Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz:

  • „Implementation of the Nagoya Protocol. Fulfilling new obligations among emerging issues“, ab Seite 15; und
  • „Vilm ABS Dialogue 2017 – Informing about Domestic Measures for Access to Genetic Resources“, beginnend auf Seite 13.

 

Die Union for Ethical BioTrade hat außerdem ein Factsheet über ABS in Vietnam zusammengestellt.

Z

Zentralamerika

Die Union for Ethical BioTrade hat ein Factsheet zur Implementierung des Ngaoya-Protokolls in den zentralamerikanischen Ländern zusammengestellt.

Nagoya Look-up Service

Was ist der Nagoya Look-up Service?

Der Nagoya Look-up Service ist ein Service, der von jedem genutzt werden kann, der aber besonders nützlich für Forschende sein kann, die mit biologischem Material arbeiten und wissen wollen, ob es ABS-Gesetze gibt, die für ihr Forschungsmaterial gelten. Dazu gehört auch Material, das im Feld gesammelt wird oder Material, das von existierenden Archiven oder Sammlungen genommen wird.

 

Wie funktioniert es?

Geben Sie einfach die GPS-Koordinaten von der Stelle ein, an der das Material gesammelt wird oder von der es ursprünglich kommt, und der Service wird Ihnen aktuelle Informationen sowie Links zum ABS Clearing House bereitstellen. Jeder, der diesen Service nutzt, muss die nationale Kontaktstelle oder andere relevante Behörden, die auf dem Länderprofil genannt werden, für weitere Informationen kontaktieren.

Diese Quelle, welche sich im github Repository befindet, finden Sie hier. Folgen Sie einfach der Anleitung im README.md Dokument, um den Service zu installieren.

 

Wer hat den Nagoya Look-up Service erstellt?

Der Nagoya Look-up Service wurde von Seifert et al. entwickelt und bezieht öffentliche Datenquellen vom ABS Clearing House, Marine Regions, GeoNames und WikiData ein. Die Informationen, die bereitgestellt werden, stellen keine Rechtsberatung dar.

Einfach erklärende Videos

Videos können eine gute Ressource sein, um schnell einen Überblick über komplexe Themen zu erhalten. Im Folgenden haben wir einige Videos zusammengestellt, die für Forschende nützlich sein könnten, die verstehen wollen, worum es bei ABS geht.

 

ABS einfach erklärt

In diesem siebenminütigen, englischsprachigen Video, das von der ABS Capacity Development Initiative produziert wurde, wird das grundlegende Konzept des Zugangs und Vorteilsausgleichs erklärt.

 

Was ist ABS?

Dieses englischsprachige Video der Union for Ethical Biotrade geht in etwas mehr als zwei Minuten auf die Frage „Was ist ABS?“ ein.

 

ABS-Monitoring

Einen Überblick darüber, wie die Einhaltung des Nagoya-Protokolls kontrolliert wird, gibt das kurze Video der ABS Capacity Development Initiative.

Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

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Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.