• GNP HuB
    • Über uns
    • Netzwerk
    • Bibliothek
    • Podcasts
    • Help Desk
    • Neuigkeiten
    • Kalendar
  • ABS
    • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Build your ABS Strategy – Checkliste
    • Vorteilsausgleich
    • Video: Nagoya For Newbies
    • ABS – Umgang mit praktischen Herausforderungen
    • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
    • ABS Stories
  • Compliance
    • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
    • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
    • Was sind meine Verpflichtungen?
    • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Nutzerkontrollen
    • Folgen bei Nichteinhaltung der Regeln
  • Ihre Institution
    • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
    • Wer ist in Ihrer Einrichtung zuständig?
    • Leitfaden für Institutionen
    • Registrierte Sammlungen
    • Compliance Stories
  • FAQ und mehr
    • FAQ
    • Mythbusters
    • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Aktuelle Themen
  • Kontakt
  • Englisch
Nagoyaprotocol-hubNagoyaprotocol-hub
  • GNP HuB
    • Über uns
    • Netzwerk
    • Bibliothek
    • Podcasts
    • Help Desk
    • Neuigkeiten
    • Kalendar
  • ABS
    • Die ABS-Welt verstehen – Infografik
    • Build your ABS Strategy – Checkliste
    • Vorteilsausgleich
    • Video: Nagoya For Newbies
    • ABS – Umgang mit praktischen Herausforderungen
    • Werkzeuge und Ressourcen für ABS
    • ABS Stories
  • Compliance
    • Video: ABS-Compliance unterstützt Ihre Forschung
    • Habe ich Compliance-Verpflichtungen?
    • Was sind meine Verpflichtungen?
    • Werkzeuge und Ressourcen für Compliance
    • Nutzerkontrollen
    • Folgen bei Nichteinhaltung der Regeln
  • Ihre Institution
    • Institutionelle Maßnahmen für Compliance – Infografik
    • Wer ist in Ihrer Einrichtung zuständig?
    • Leitfaden für Institutionen
    • Registrierte Sammlungen
    • Compliance Stories
  • FAQ und mehr
    • FAQ
    • Mythbusters
    • Akronyme und Begriffe erklärt
    • Aktuelle Themen
  • Kontakt
  • Englisch

Akronyme und Begriffe erklärt

Buchstabensuppe – ein Leitfaden für Akronyme

Akronyme, Akronyme, Akronyme…. Willkommen in der Welt des Zugangs und Vorteilsausgleichs, kurz ABS.

Wenn Sie zum ersten Mal anfangen, über das Nagoya-Protokoll und ABS zu lesen, haben Sie vielleicht das Gefühl, in einer Buchstabensuppe zu schwimmen.

Lassen Sie uns einige der häufigsten Akronyme und ihre Bedeutung durchgehen.

  • A
  • B
  • C
  • E
  • G
  • I
  • M
  • N
  • P
  • T

A

ABS

= Zugang und Vorteilsausgleich

ABS bezieht sich auf den Zugang zu genetischen Ressourcen und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. Mit anderen Worten: biologisches Material, das in den Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls fällt, für Forschungszwecke zu erhalten und dafür etwas zu geben.

 

ABS-CH

= ABS Clearing House

Das ABS-CH ist eine Website, die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) entwickelt wurde und vom CBD-Sekretariat betreut wird. Das ABS-CH ist eine wichtige Ressource, und wenn Sie Informationen über nationale Maßnahmen zu ABS benötigen, sollte dies Ihre erste Anlaufstelle sein.

B

BfN

= Bundesamt für Naturschutz

Das BfN bzw. das Bundesamt für Naturschutz ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland.

C

CNA

= Zuständige nationale Behörde

Die zuständige nationale Behörde ist für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls verantwortlich. Die zuständigen nationalen Behörden sind für die Gewährung des Zugangs oder gegebenenfalls für die Ausstellung eines schriftlichen Nachweises über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen verantwortlich. Sie beraten auch über die anwendbaren Verfahren und Anforderungen für die Einholung der vorherigen Einverständniserklärung (Prior Informed Consent) und den Abschluss der einvernehmlich vereinbarten Bedingungen (Vorteilsausgleich).

Der Begriff CNA sollte nicht mit der „zuständigen Behörde“ gemäß der EU-ABS-Verordnung verwechselt werden. Die zuständigen Behörden in der EU sind für die Umsetzung der Compliance-Mechanismen in der EU-ABS-Verordnung verantwortlich.

 

CBD

= Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity)

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist ein internationaler Vertrag, der am 29. Dezember 1993 in Kraft trat.

E

EU-ABS-Verordnung

Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen zur Einhaltung des Nagoya-Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und das ausgewogene und gerechte Teilen der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union, die für die Europäische Union am 6. Juni 2014 in Kraft trat.

 

EU-Durchführungsverordnung

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1866 DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Register der Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzenden und bewährte Verfahren.

G

GR

= Genetische Ressource

Genetische Ressourcen werden oft einfach als GR bezeichnet.

I

ITPGRFA

= Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture)

Der ITPGRFA (oder Saatgutvertrag) zielt auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und die gerechte und ausgewogene Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt für eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit. Dieser Vertrag gilt nur für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier: http://www.fao.org/plant-treaty/en/

M

MAT

= Einvernehmlich Vereinbarte Bedingungen (Mutually Agreed Terms)

Wird auch als Vorteilsausgleichsvereinbarung bezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Bereitstellerland/Bereitsteller genetischer Ressourcen und den Nutzenden. Zu diesen Bedingungen gehören auch Streitbeilegungsklauseln, Bedingungen für den Vorteilsausgleich (auch in Bezug auf geistige Eigentumsrechte), Bedingungen für die spätere Nutzung durch Dritte, falls vorhanden, und gegebenenfalls Bedingungen für Änderungen der Nutzungsabsicht.

 

MTA

= Materialtransfervertrag (Material Transfer Agreement)

Eine Vereinbarung zwischen Institutionen, die die Bedingungen für den Transfer von Proben oder Mustern festlegt. Dies ist nicht zu verwechseln mit MAT – mutually agreed terms – obwohl auch mutually agreed terms in einem MTA enthalten sein können.

N

NFP

= Nationale Kontaktstelle (National Focal Point)

Diese Person ist die internationale Kontaktstelle für das CBD-Sekretariat. Sie stellt auch Informationen über ABS zur Verfügung, wie z. B. die Voraussetzungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen oder die zu kontaktierenden Behörden, die Verfahren für den Erhalt von PIC und die Einrichtung von MAT sowie Informationen über CNAs, relevante indigene und lokale Gemeinschaften und relevante Interessengruppen.

Alle Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls und des CBD haben eine nationale Kontaktstelle. Deren Kontaktdaten sind im ABS Clearing House zu finden.

 

NP

= Nagoya-Protokoll

Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

P

PIC

= Auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung (prior informed consent)

Die Erlaubnis, die von einem Land und/oder indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften erteilt wird, BEVOR (daher das Wort „prior“) auf genetische Ressourcen zugegriffen wird. Diese Erlaubnis sollte in Übereinstimmung mit den nationalen rechtlichen, politischen und administrativen Rahmenbedingungen erteilt werden.

 

PIP Framework

= Pandemic Influenza Preparedness Framework

Das PIP Framework wurde von den Mitgliedsstaaten der WHO entwickelt und 2011 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet. Das Rahmenwerk setzt einen globalen Ansatz für die Bereitschaft und Reaktion auf eine Influenzapandemie um, der darauf abzielt, den Austausch von Influenzaviren mit pandemischem Potenzial für den Menschen zu verbessern und zu verstärken und den Zugang von Entwicklungsländern zu Impfstoffen und anderen pandemiebezogenen Lieferungen zu verbessern.

T

TK

= Traditionelles Wissen im Zusammenhang mit genetischen Ressourcen

Es gibt derzeit keine akzeptierte Definition von TK auf internationaler Ebene. Es kann als Wissen, Know-how, Fähigkeiten und Praktiken betrachtet werden, die innerhalb einer Gemeinschaft und in einem traditionellen Kontext entwickelt, erhalten und von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Die EU-Verordnung definiert „traditionelles Wissen im Zusammenhang mit genetischen Ressourcen“ als traditionelles Wissen einer indigenen oder lokalen Gemeinschaft, das für die Nutzung genetischer Ressourcen relevant ist und das als solches in den einvernehmlich festgelegten Bedingungen für die Nutzung genetischer Ressourcen beschrieben wird.

Die Allianz-ABS-Beratungsplattform für die akademische Forschung wird von den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finanziert. Zu den projekttragenden Mitgliedern der Allianz gehören die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Max-Planck-Gesellschaft.

 

 

 

© 2025 · Nagoyaprotocol-hub. Impressum | Privacy Policy

Mithilfe der Sorgfaltserklärung kann die zuständige Behörde in Deutschland nachvollziehen, dass Ihr Material und Ihre Forschung den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls unterliegen und dass Sie Ihre damit verbundenen Pflichten erfüllt haben.

Finden Sie hier mehr heraus!

Wenn Sie Material an eine andere Person oder eine andere Einrichtung weitergeben:

  • Überprüfen Sie, ob es ABS-Unterlagen zu dem Material gibt,
  • Überprüfen Sie, ob die Weitergabe an Dritte von der Genehmigung umfasst ist, und
  • Geben Sie Kopien der Unterlagen weiter, bspw. von der ABS-Genehmigung oder die Nummer des International anerkannten Compliance Zertifikats (IRCC), das im ABS-Clearing House veröffentlicht wurde.

Für Ihre Forschung in Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, das DECLARE Portal zu nutzen.

Hierfür ist es nötig, ein Profil anzulegen. Möglicherweise hat Ihre Einrichtung bereits ein solches angelegt.

Dieses Video und der User Guide sind am Anfang sehr hilfreich!

In manchen Ländern sollte überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die nationalen ABS-Gesetze in Kraft getreten sind, und mit dem Zeitpunkt verglichen werden, zu dem das Material im Land gesammelt wurde. Wenn Sie das Material entnommen haben, bevor die ABS-Gesetze in Kraft traten, könnten Sie aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Allerdings gilt in einigen Staaten die Regelung, dass „Zugang“ auch bedeutet, das Material von einer ex-situ-Sammlung erhalten zu haben oder sogar erst der Beginn der eigentlichen Nutzung (selbst wenn das Material schon vor einer sehr langen Zeit gesammelt wurde oder das Land verlassen hat). Hier also gut aufpassen!

Wie komme ich an Informationen?

  • Informieren Sie sich zunächst beim ABS-Clearing House (ABSCH) über das Länderprofil .
  • Lesen Sie in dem Kapitel “legislative, administrative or policy measures” nach. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie ebenfalls in den „Interim Reports“ nach relevanten Informationen suchen. Tipp! Nach Ländern filtern.
  • Seien Sie trotzdem aufmerksam. Diese Informationen sind nicht immer vollständig oder aktuell. Einige Länder haben ABS-Gesetze, die aber nicht im ABSCH aufgeführt sind.

 

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kontaktieren Sie immer den ABS-National Focal Point und/oder die Competent National Authority (zuständige nationale Behörde. Tipp! Nach Ländern filtern.

Keine Antwort?

  • Versuchen Sie, den National Focal Point der Biodiversitätskonvention zu kontaktieren.
  • Bitten Sie Kollaborationspartner im Bereitstellerland um Hilfe – diese bekommen Informationen in ihrem eigenen Land und in ihrer eigenen Sprache meist einfacher!
  • Fragen Sie Kollegen, die bereits in dem betreffenden Land gearbeitet haben.
  • Nutzen Sie das Internet, um Informationen zu finden.
  • Kontaktieren Sie das Bundesamt für Naturschutz. Es stellt Informationen über ABS bereit and kann Sie unterstützen.

Prüfen Sie weiter, wenn…

  • Sie das Material außerhalb von Deutschland sammeln
  • ein Forschungspartner Ihnen das aus einem anderen Land stammende Material gibt
  • Sie Material aus einer Sammlung in Deutschland erhalten
  • Sie Material in einem Geschäft oder von einem Unternehmen kaufen
  • traditionelles Wissen von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften für Ihre Forschung benutzt wird
  • Einige Länder haben eigene ABS-Gesetze, obwohl sie NICHT das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben. Sie müssen diese ABS-Gesetze auf jeden Fall befolgen!
  • Auch einige Länder in der EU haben ABS-Gesetze.
  • Wenn Ihre Forschung traditionelles Wissen umfasst, müssen Sie die entsprechenden ABS-Regelungen beachten.

Einige Gesetze umfassen nur bestimmte Arten von Organismen oder nur Organismen, die in bestimmten Gegenden gesammelt werden.

Es hängt teilweise von der Art der Forschung ab, ob ABS-Verpflichtungen bestehen oder nicht. Manchmal gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle oder Grundlagen-Forschung.

Falls lokale Forschende von den ABS-Verpflichtungen ausgenommen sind, beachten Sie, dass dies aber möglicherweise nicht gilt, wenn die Forschung außerhalb ihres Landes durchgeführt wird (bspw. wenn ein Gastforscher Material aus seinem Land mit nach Deutschland bringt, um dort damit zu forschen).

Selbst dann, wenn ABS nicht auf Ihr Forschungsprojekt anwendbar ist, müssen Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz schriftlich zu begründen, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. Dies wird mögliche Compliance-Kontrollen beschleunigen. Tipp: Bewahren Sie die diesbezügliche Email-Korrespondenz mit den Bereitstellerstaaten auf.

Wenn Sie mit Ihrem Projekt beginnen, bevor die ABS-Genehmigung erteilt wurde, verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung. Deshalb könnten Sie in Schwierigkeiten geraten, wenn Ihre Einrichtung vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert wird!

Warum ist ABS so wichtig?

Access and Benefit-Sharing – Maßnahmen (ABS = Zugang und Vorteilsausgleich) dienen dazu, den Bereitstellerstaaten mit den Forschungsergebnissen zu helfen,

  • gut begründete Entscheidungen zur Erhaltung, zu nachhaltiger Nutzung und zum Biodiversitätsmanagement zu treffen
  • innovative Lösungen für Aktionen und Tätigkeiten umzusetzen, die die nachhaltige Entwicklung fördern
  • Kompetenzen für die nationale Forschung aufzubauen
  • von weiteren Vorteilen – je nach Vereinbarung – zu profitieren

Innerhalb der Europäischen Union entstehen Verpflichtungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Der EU-Leitfaden für Zugang und Vorteilsausgleich enthält Informationen zum Anwendungsbereich und zu Verpflichtungen und erläutert anhand von Beispielen, ob Ihr Material und Ihre Forschung der Verordnung unterfallen. Er ist in allen EU-Landessprachen verfügbar und ist für eine gründliche Recherche der ABS-Problematik unerlässlich.

„Derivative“ meint einen natürlicherweise bestehenden Bestandteil, der von einer genetischen Expression oder einem Metabolismus einer biologischen oder genetischen Ressource stammt, selbst dann, wenn er keine funktionellen Erbeigenschaften enthält.

Einige Beispiele sind: RNA, Proteine (Enzyme eingeschlossen), Lipide, organische Bestandteile (z.B. essentielle Öle oder …) und andere Produkte von Metabolismus.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

Zum Beispiel: Forschung zu spezifischen genetischen oder biochemischen Eigenschaften, Genfunktion, Genexpression, genetische Veränderung, Bearbeitung des Genoms, Züchtung aufgrund von bestimmten Merkmalen und zugehörige Gene, u.a.

Die EU-Verordnung ist nicht anwendbar, wenn die Forschung nicht die genetische oder biochemische Zusammensetzung betrifft, bspw. die Aufbewahrung von Material in einer Sammlung, die Kultivierung von Organismen, die taxonomische Bestimmung, die morphologische oder anatomische Charakterisierung, u.a.

Lesen Sie dazu den Leitfaden, um mehr Informationen zur Definition des Begriffs „Nutzung“, einschließlich von Beispielen, zu erhalten.

Lesen Sie dazu auch unsere FAQs.

In dieser Hinsicht haben Sie Verpflichtungen in der EU, wenn:

  • Sie das Material sammelten…
  • Ihr Forschungspartner, der Ihnen das Material übergab, es sammelte…
  • Das Material, dass Sie von einer Sammlung erhalten haben, ursprünglich gesammelt wurde…
  • Das Geschäft oder das Unternehmen, bei dem Sie das Material gekauft haben, es gesammelt hat…

…am oder nach dem 12. Oktober 2014.

Dieses Datum ist entscheidend, denn an diesem Tag trat das Nagoya-Protokoll in Kraft und damit entstanden auch die Verpflichtungen, die die EU-Verordnung auf Basis des Nagoya-Protokolls regelt.

In dieser Hinsicht haben Sie in der EU rechtliche Pflichten, wenn das Land, aus dem das Material stammt, zum Zeitpunkt des Zugangs ein Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls war und ABS-Regelungen hatte.

In Fällen von Sorgfaltspflichtverletzungen kann das BfN:

  • das Material einziehen
  • die weitere Nutzung und die Weitergabe des Materials verbieten
  • die Veröffentlichung oder das Teilen von Forschungsergebnissen verbieten
  • eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Hier können Sie mehr über die Verletzung von Sorgfaltspflichten erfahren.

Lesen Sie die Unterlagen genau durch, um Ihre Verpflichtungen zu verstehen, vor allem im Hinblick auf Bedingungen und Beschränkungen zur Nutzung des Materials.

Behalten Sie im Kopf, welche Vorteile Sie teilen wollten.

Eine gutes Dokumentationssystem wird zukünftige Kopfschmerzen reduzieren.

Sie sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in der EU verpflichtet, bei vom Bundesamt für Naturschutz durchgeführten Nutzerkontrollen mitzuwirken.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar.

Nicht alle Länder, die Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls sind, haben Zugangsregeln, beispielsweise Deutschland. In diesen Fällen können Sie die genetischen Ressourcen aus diesen Ländern nutzen, ohne eine ABS-Genehmigung beantragen zu müssen.