Benutzerkontrollen und IT-Systeme für ABS und Compliance
7ter GNP HuB Stammtisch
Unser 7. Online-Stammtisch fand am 30. Juni 2022 statt. Die Teilnehmer tauschten ihre Erfahrungen über IT-Lösungen im Bereich ABS und Compliance und die Durchführung von Benutzerkontrollen durch die deutschen Behörden aus.
Benutzerprüfungen – was ist zu erwarten, wie kann man sich vorbereiten?
In Deutschland führt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) Nutzerkontrollen durch, um die Einhaltung der EU-ABS-Verordnung zu überprüfen.
Ellen Frederichs vom BfN wies darauf hin, dass Forschungseinrichtungen eine ABS-Dokumentation (einschließlich Angaben zur Entnahme und Verwendung des Materials) aufbewahren müssen, um die Einhaltung der Verordnung bei einer Nutzerkontrolle nachzuweisen. Die Aktivitäten mit dem Material müssen dokumentiert und systematisiert werden. Frau Frederichs zeigte anhand einer Excel-Tabelle ein Beispiel für die Systematisierung der für die Benutzerkontrolle erforderlichen Dokumentation. Eine Abbildung dieses Beispiels finden Sie im Stammtisch-Bericht.
Einrichtung von IT-Systemen für ABS und Compliance.
Die Diskussionsteilnehmer berichteten über ihre Erfahrungen mit der Systematisierung von Dokumenten, die für Nutzerkontrollen benötigt werden, und über die Schwierigkeiten bei der manuellen Bearbeitung. Sowohl die Diskussionsteilnehmer als auch die Teilnehmer betonten die Notwendigkeit, Datenbanken und automatisierte Systeme zu entwickeln, in denen Forscher alle ABS-relevanten Dokumente (Genehmigungen, E-Mail-Korrespondenzen, Sorgfaltserklärungen usw.) hinterlegen können, und dass diese Dokumente leicht durchsuchbar und zugänglich sein müssen. Die Einrichtung von Compliance-Beauftragten auf institutioneller Ebene hat sich ebenfalls als hilfreich erwiesen, da sie geschulte und kompetente Ansprechpartner für Forscher sind, wenn es darum geht, mögliche Verpflichtungen gegenüber den Herkunftsländern zu verstehen. Allerdings ist auf institutioneller Ebene ein größeres Bewusstsein für die praktischen Folgen einer Nichteinhaltung der Vorschriften (z. B. Geldstrafen oder Beschlagnahme von Material) erforderlich, um die Schaffung dieser Stellen zu fördern.
Es ist wichtig zu betonen, dass vor Beginn der Forschung die notwendigen ABS-Genehmigungen der Länder, in denen das Material gesammelt wurde, eingeholt werden müssen.
Unser nächster Stammtisch findet am 19. Oktober von 15 bis 17 Uhr MEZ online statt und wird sich mit den neuesten Entwicklungen in der internationalen ABS-Politik befassen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!